Jupp, Ghibelline hat völlig recht. Selbige Vorschrift gilt nur für Kriegswaffen in Privatbesitz (ich meine, größere Museen seien exempt, aber so viele Panzermuseen gibt es in Deutschland ja auch nicht - auf Anhieb wüsste ich nur Sinsheim, Munster und Dresden). Zudem müssen Waffen physisch schussunfähig gemacht werden, d.h. Entfernen der Verschlüsse und Ausgießen der Läufe mit Beton (sowohl Kanonen als auch Maschinengewehre).
Besonderer Fahrzeugschutz für gefährdete Personenkreise ist davon natürlich nicht betroffen, da das offensichtlich die Schutzwirkung ad absurdum führen würde.
Jetzt muss man natürlich sagen, dass die meisten Panzeramokfahrten mit Militärgerät und von ausgerasteten Soldaten durchgeführt werden. Aber es geht halt ums Prinzip. Mit sowas könnte man ja sonstwas anrichten. So toll ich Panzer im Museum auch finde, in private Hand gehören sie, besonders (theoretisch!) einsatzfähig, mM NICHT - da stehe ich voll hinter dem Gewaltmonopol des Staates.