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  • 28. März 2024 - 13:21:22
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Autor Thema: Aus der Traum vom Geldsparen ab Dezember (Zollfreigrenze zwar erhöht,aber Einfuhrumsatzsteuer bleibt)  (Gelesen 1520 mal)

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Angrist

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Gerade wollte ich mit einem Thread auf die Erhöhung der Zollfreigrenze im September aufmerksam machen und wie sich das auf den Deutschen Tabletopmarkt auswirken wird.
Ich  las mich nochmals in die neusten Meldungen ein, da kam man zu folgendem traurigen Ergebnis,

Der Zoll hatte sich anfangs nicht klar ausgedrückt, und erst auf Nachfragen in letzer Zeit hat er sich korrigiert (wobei ich da eher Druck vom Handel vermute, da sonst eben alle waren bis 150 € ohne die 19% einfuhrumsatzsteuer+3% ándere steuer reingekommen wären)
in der klarstellung heist es nun eben, die 19% ab22€ gibt es immer noch, nur die 3,5€ fallen weg bis 150€

Im Endeffekt war also alles für die Katz

hier die vollständige Quelle (die ich auch durch überprüfen mit anderen Verifiziert habe, jedoch gibt es immer noch viele jubelquellen im netz, aber die wissens eben noch nicht)

Kleinsendungen: Zoll zieht Meldung zurück
Vor kurzem machte ich ein kurzes Posting darüber in irgend einem Thread, dass ab Dezember sich (Online-)Bestellungen außerhalb der EU mehr lohnen. Dadann die Zoll-Freigrenze für Kleinsendungen von 22 auf 150 Euro steigt. Für Kleinsendungen, abgesehen von einigen Ausnahmen, gibt es weder Einfuhrzölle noch Einfuhrumsatzsteuer (entspricht der Mehrwertsteuer).

Das basierte auf einer Mitteilung bei Zoll.de, einer Seite des Bundesfinanzministeriums. Auf Grund eines Leser-Hinweises stellte ich nun fest, dass der Link ins Leere führt. Ich fragte beim Zoll nach und bekam heute von der Bundesfinanzdirektion Südwest eine Antwort:

Wie ursprünglich gemeldet, wird sich ab dem 01. Dezember 2008 für Sendungen mit geringem Wert die in Artikel 27 der ZollbefreiungsVO genannte Wertgrenze von derzeit 22 Euro auf 150 Euro erhöhen. Diese Information ist nach wie vor richtig; die Änderung gilt aber nur für Zölle, für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der alten Wertgrenze von 22 Euro.

Da die Darstellung im Internet zu zahlreichen Missverständnissen geführt hat und andere mit der Erhöhung zusammenhängende gesetzliche Änderungen noch nicht abschließend entschieden sind, haben wir den Text im Internet wieder geändert. Wenn das Gesamtpaket entschieden ist, werden wir Sie rechtzeitig und umfassend informieren.

In der maßgeblichen Europa-Verordnung 274/2008 ist von einer Unterscheidung zwischen Einfuhrzöllen und Einfuhrumsatzsteuer übrigens nicht die Rede, sondern nur von der Wertgrenze für Kleinsendungen.

Die in Artikel 27 der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 festgelegte Wertgrenze von 22 ECU wurde seit 1991 nicht erhöht, während gleichzeitig die Zölle erheblich verringert oder sogar abgeschafft wurden. Folglich ist die Wertgrenze für Kleinsendungen mit geringem Wert anzuheben.

Sollte die Idee der Kleinsendungen mal etwas mit Verwaltungsvereinfachung zu tun gehabt haben, so ist davon bei unterschiedlichen Wertgrenzen von 22 und 150 Euro nicht mehr viel übrig.

Ich kann mich daher des Gedankens nicht erwehren, der heimische Handel könnte in den vergangenen Tagen etwas Druck gemacht haben, etwa mit Argumenten wie: “Wir können auch nicht bis 150 Euro ohne Mehrwertsteuer verkaufen.”

Quelle Finblog.de
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Mehrunes

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Interpretiere ich es richtig dass es sich im Gegensatz zu vorher trotzdem verbessert und der Rest eh erst dann eine Rolle gespielt hätte, wenn der Zoll die Sendung rausgegriffen hätte ?

Angrist

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naja, es gibt ne verbesserung um 3,5% bis 150€
aber es ist noch fraglich ob sie nicht noch was anderes rumändern (zum negativen)

und im gegensatz zu 19% die eben wirklich den unterschied ausgemacht hätten, zwischen hier kaufen, oder in usa kaufen und immer noch 30% zu deutschland gespart (bei filmen zum teil noch mehr) wird das ganze wohl keinen unterschied machen

Wie ist das eigentlich bei Zinnfiguren, wenn die blank geschickt werden, wie will der Zoll da sagen was das für sind? (ok, sie werdens dann wohl von einem wissen wollen)
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Mehrunes

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Nochmal die Verständnisfrage: Die 19% kommen aber nur dazu, wenn der Zoll das Päckchen rausfischt? So wird das doch immer erzählt, dass es einem mal wieder erwischt hat.

Angrist

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ich werd dir morgen dazu was raussuchen, hab jetzt leider keine zeit mehr dafür muss morgen raus,
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Christof

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Zitat von: \'Mehrunes\',index.php?page=Thread&postID=12947#post12947
Nochmal die Verständnisfrage: Die 19% kommen aber nur dazu, wenn der Zoll das Päckchen rausfischt? So wird das doch immer erzählt, dass es einem mal wieder erwischt hat.
Genau genommen musst Du die Sachen bestimmt beim Zoll melden...
Gruss Christof
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Diomedes

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Ich versuche immer Bestellungen unter 40$ zu halten, dann gehen sie meistens so durch. Die 150 Euro Grenze wäre schon ganz klasse gewesen.
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Angrist

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@ mehrunes
wenn das packet nicht unter den freigrenzen ist, ( siehe z.b. unten) kommen die 19% immer drauf , bezogen auf den waren wert der aussen draufsteht, wenn sies nicht aufmachen.
Wenn sie es aufmachen und  wenns komisch vorkommt, darfst du bei denen andackeln.


grundsätzlich muss man ja auch unterscheiden, ob es ne privatsendung ist oder ein kauf

wenn man es schafft den verkäufer dazu zu bringen es so ohne rechnung zu senden, und vielleicht noch nen brief das er die sachen gefunden hat die man sich gewünscht hat,
dann kann man den warenwert schon auf 45€ erhöhen, (solten die minis dann eben ohne verpackung sein bzw nicht alles brandneu

siehe

Private Postsendungen, deren Wert nicht über 45 EUR liegt, sind einfuhrabgabenfrei.

Private Kleinsendungen sind einfuhrabgabenfrei und unterliegen keinen Zollförmlichkeiten, wenn alle nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind:

Es handelt sich um Sendungen, die gelegentlich von einer Privatperson in einem Drittland an eine andere Privatperson im Zollgebiet der Gemeinschaft gesandt werden und
ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch im Haushalt des Empfängers bestimmt sind und
die der Empfänger vom Absender ohne irgendeine Bezahlung erhält und
deren Warenwert nicht über 45 EUR liegt.

quelle zoll.de



alles andere was es sonst an tricks gibt,

zb
wenn der verkäufer einen niedrigeren wert auf dem packet angibt, oder das 100€ packet als 30€ geschenksendung angibt (wenns durchkommt und sie nicht reinschauen bzw wert falsch einschätzen, hast, glück, wenn nicht musst blechen)

ist per se steuerhinterziehung
« Letzte Änderung: 01. Januar 1970 - 01:00:00 von 1224089178 »
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