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Autor Thema: ebay - Problemlösung  (Gelesen 4816 mal)

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Hexenmeister76

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ebay - Problemlösung
« Antwort #15 am: 14. Juli 2014 - 12:02:42 »

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AndréM

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ebay - Problemlösung
« Antwort #16 am: 14. Juli 2014 - 12:15:48 »

Zu den Blistern, BF hat eine Zeit lang schlechten Kleber für die Blister verwendet und diese haben sich von selbst von den Karten gelöst. Ich nehme mal an, dass dein Blister auch zu der Charge gehört, in der Zeit wurden nämlich viele Blister von den Hänldern so \"repariert\".

Ich würde ihm an deiner Stelle anbieten, dass du die Ersatzteile bei BF nachorderst und sie ihm dan zuschickst. Wenn er sich dann beschwert.... will er Stunk.
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Grandmaster

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ebay - Problemlösung
« Antwort #17 am: 14. Juli 2014 - 13:21:39 »

Wenn du OVP Ware anbietest und dies so in der Auktion deklarierst, musst du erstatten (Auktionsbetrag + VSK...und diese sollten versichert sein...alternativ Preisnachlass, der günstiger wäre). Bei OVP-Blister geht man von einer verschlossenen (und vollständigen) Ware aus.

Wenn du angegeben hast, dass der Blister geöffnet und wieder mit Tesa verschlossen wurde, musst du nicht erstatten, wenn du zusätzlich angegeben hast, dass du nicht sagen kannst, ob er 100% vollständig ist.

Wenn du Standardtexte für diverse Auktionen nimmst, musst du auf etwaige Unterschiede des Zustandes der Ware achten, oder die Beschreibung immer allgemein halten.

allgemein: Ware wird gekauft, wie auf dem Bild zu sehen. Fragen werden gerne beantwortet.

speziell: Ware ist wie auf dem Bild zu sehen OVP. Wurde mit Tesa wieder geklebt (war offen, evtl. nicht vollständig).

MfG
GM

Ps. du kannst mir gerne per PN den Link der Auktion zukommen lassen, dann kann ich mir das mal anschauen, da ich recht viel Erfahrung auf dem Gebiet habe.

PPS. Habe deine Auktionen gerade in Ebay aufgerufen. Sie sind speziell gehalten (du bietest als \"neuwertig\" an). Du musst erstatten/zurücknehmen/Ersatz beschaffen oder Preisnachlass, falls der Käufer mitmacht. Und dein Disclaimer unten ist a unnötig (Gewährleistung ausschließen reicht, da du Privatvekäufer bist) und b ist es überholt...
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Jerekin

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« Antwort #18 am: 14. Juli 2014 - 13:49:53 »

Nachschicken? Wo ist da der Sinn?

Gib bei BF einfach direkt die Adresse des Käufers an.
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Hexenmeister76

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« Antwort #19 am: 14. Juli 2014 - 13:59:32 »

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Joerg Bender

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« Antwort #20 am: 14. Juli 2014 - 14:29:49 »

Jetzt geb\' ich halt auch noch meinen Senf dazu:

Bei €6,56 aus einem Gesamtbetrag von €65 lass ihn den fehlerhaften Blister behalten, überweise ihm €6,56 zurück und die Sache ist erledigt. Wenn Du den Blister zurückhaben willst, musst Du ihm auch noch das Porto erstatten. Du hast den Artikel nun mal falsch beschrieben und bist damit eindeutig in der schlechteren Verhandlungsposition - PUNKT.
Wenn Du ihm dann noch den Tipp mit den Ersatzteilen bei BF gibst, erhälst Du wahrscheinlich auch keine negative Bewertung und das Thema ist erledigt.

Lerne aus dieser Auktion und achte beim nächsten Mal besser auf Deine Artikelbeschreibung.
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Taxman

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« Antwort #21 am: 14. Juli 2014 - 15:01:22 »

Zitat von: \'Drake Corbett\',\'index.php?page=Thread&postID=169480#post169480
Puh...Normalerweise ist Ebay: Gekauft. Keine Garantie.
Das ist natürlich Quatsch. ;) Nur weil man als Privatperson verkauft, ist man so einfach nicht aus der Nummer raus, wenn man die Auktion falsch oder unvollständig beschrieben hat. Scheinen dort zwar immer mehr Leute so zu sehen, aber richtig ist das deswegen trotzdem nicht.
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Lazzard

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« Antwort #22 am: 14. Juli 2014 - 15:05:24 »

Hier muss ich Pumika zustimmen. Ich gehe auch immer sehr kulant mit solchen Sachen um. Wenn er rund 65 EUR bei dir gekauft hat, würde ich ihm das Geld für den Blister auch zurückerstatten und ihm den Blister behalten lassen. Wenn bei mir ein Händler so reagiert, bin ich mehr als begeistert und würdige so etwas auch. Wegen einer Fehllieferung und der tollen Reaktion des Händlers hat mich mal ein Händler als Stammkunde gewonnen und ich habe mittlerweile schon mehrere hundert Euro bei dem ausgegeben und sogar noch einen sehr netten Kontakt dazugewonnen.

Wenn man als privat angeboten hat, interessiert einem das natürlich nicht, aber ich gehe bei so etwas auch eher den kulanten Weg. Vorallem, wenn du dies nicht eindeutig in deinem Angebot beschrieben hast. Im Notfall muss man es so sehen, du hast einen Fehler gemacht, er hat die Lücke gesehen und genutzt.
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Hexenmeister76

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« Antwort #23 am: 14. Juli 2014 - 16:27:27 »

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Flotter_Otto

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« Antwort #24 am: 14. Juli 2014 - 17:05:42 »

Ach du Sch..., bis nach Neuseeland! Ich habe die anderen Beiträge jetzt gelesen. Mach da \'nen Haken dran. Pumika hat absolut Recht. Glücklich ist, wer vergisst, was nicht mehr zu ändern ist. Mann! Wegen 6€ macht man doch keinen Aufriss. Das ist die Mühe nicht wert. Das ist heute der Sturm im Wasserglas.
Gruß Bernd
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Hexenmeister76

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« Antwort #25 am: 14. Juli 2014 - 17:08:38 »

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keckse

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« Antwort #26 am: 14. Juli 2014 - 17:55:57 »

Also, ich meine er kann dich wohl schlecht zur \"Nachlieferung\" zwingen als Privatverkäufer, von daher soll er das Geld nehmen und keine Mucken machen. Ist ja nicht so das es deine Absicht war und Fehler passieren eben.
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Moon

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« Antwort #27 am: 14. Juli 2014 - 18:10:57 »

Schau mal hier. Du kannst auch als Verkäufer eine  Kauf rückgängig machen.
http://pages.ebay.de/help/sell/cancel-transaction-process.html

Ich finde es auch der Hammer das einer wegen 7 Euro so ein Aufriss macht. Wenn ich bei Ebay was kaufe das Dutzendware ist (=> und das ist FoW nu mal), dann kann ich mich als Käufer doch auch auf einem normalen Weg mit dem Verkäufer einigen. Man kann sich das Leben auch schwer machen.

ICh drück Dir die Daumen das es ohne großen Stress für Dich ausgeht.
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Grandmaster

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« Antwort #28 am: 14. Juli 2014 - 19:18:21 »

@keckse

ebay ist halt nun mal kein Kinderspielplatz (mehr, so wie vielleicht vor 5-6 Jahren mal). Dort laufen knallharte Transaktionen. Und der Status \"Privatverkäufer\" schützt vor solchen Sachen nix. Da haben sich schon viele die Finger verbrannt...tlw. zu hohen Beträgen. Wenn man von ebay keine Ahnung hat, sollte man sich beraten lassen (von jemandem, der etwas Ahnung hat) oder es meiden.

@moon

Einen bereits getätigten Kauf kannst du nicht einfach rückgängig machen. Zumindest nicht einseitig...;) Dafür müssen beide Seiten zustimmen...sowohl Käufer, als auch Verkäufer. Es gibt zwar Gründe, die aber stichfest sein müssen (Diebstahl, Zerstörung des Artikels, wobei der VK nicht dafür haftbar gemacht werden kann, etc...ein \"ich habe bei der Einstellung gepennt und Fehler gemacht\", zählt leider [oder GsD] nicht dazu). In diesem Fall muss der VK halt genau das liefern, was er ausgepriesen hat, bzw der K nach Sachlage gekauft hat. Dabei ist es sogar egal, ob die Unkosten für die Ersatzbeschaffung ins Dreistellige gehen. Das sind halt Gesetzmäßigkeiten, über deren Sinn man nachdenken kann oder nicht...es ist jedoch nunmal so...

Ich finde den Aufstand wegen der paar Kröten auch unverhältnismässig. Aber es gibt halt Leute, die darin aufgehen...
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Taxman

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« Antwort #29 am: 14. Juli 2014 - 20:05:43 »

Zitat von: \'Hexenmeister76\',\'index.php?page=Thread&postID=169529#post169529
Bei den nächsten Auktionen bin ich vorsichtiger und gucke lieber dreimal nach bevor sie online gehen...
Hab mal unseren Rechtsanwalt angesprochen. Als Privatverkäufer muss Dir der Käufer Arglist bei der Beschreibung des Artikels nachweisen, um überhaupt irgendwelche Ansprüche durchgesetzt zu bekommen. Und das dürfte schwierig werden.

Schützt Dich natürlich nicht vor einer negativen Bewertung.
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