Wenn du OVP Ware anbietest und dies so in der Auktion deklarierst, musst du erstatten (Auktionsbetrag + VSK...und diese sollten versichert sein...alternativ Preisnachlass, der günstiger wäre). Bei OVP-Blister geht man von einer verschlossenen (und vollständigen) Ware aus.
Wenn du angegeben hast, dass der Blister geöffnet und wieder mit Tesa verschlossen wurde, musst du nicht erstatten, wenn du zusätzlich angegeben hast, dass du nicht sagen kannst, ob er 100% vollständig ist.
Wenn du Standardtexte für diverse Auktionen nimmst, musst du auf etwaige Unterschiede des Zustandes der Ware achten, oder die Beschreibung immer allgemein halten.
allgemein: Ware wird gekauft, wie auf dem Bild zu sehen. Fragen werden gerne beantwortet.
speziell: Ware ist wie auf dem Bild zu sehen OVP. Wurde mit Tesa wieder geklebt (war offen, evtl. nicht vollständig).
MfG
GM
Ps. du kannst mir gerne per PN den Link der Auktion zukommen lassen, dann kann ich mir das mal anschauen, da ich recht viel Erfahrung auf dem Gebiet habe.
PPS. Habe deine Auktionen gerade in Ebay aufgerufen. Sie sind speziell gehalten (du bietest als \"neuwertig\" an). Du musst erstatten/zurücknehmen/Ersatz beschaffen oder Preisnachlass, falls der Käufer mitmacht. Und dein Disclaimer unten ist a unnötig (Gewährleistung ausschließen reicht, da du Privatvekäufer bist) und b ist es überholt...