Der Pub > An der Bar
Forenbetreiber haftet für Beleidigungen der User
Mandulis:
Wirkliche Beleidigung ist mir in diesem Forum hier eh noch nie aufgefallen. Darum bin ich auch so gerne hier. :)
Ich denke wir können da aus mehreren Gründen gelassen bleiben. Wobei die juristische Tragweite für die Netzgemeinde natürlich trotzdem interessant wird.
Camo:
Die juristische Tragweite ist recht gering... ähnliches ist eh im deutschen Recht verankert.
Der Betreiber ist nur verdonnert worden, weil er sich sechs Wochen Zeit ließ, den Mist zu entfernen. Und zahlen musste er 350 Euro... als gewerblicher Betreiber mit entsprechendem Personal. Ein privates Forum wie das hier - so man denn Beleidigungen und Aufrufe zur Gewalt derart lange stehen lassen würde - würde einen sehr viel niedrigeren Betrag zahlen müssen.
Wie gesagt, der Spiegel-Beitrag ist lausig, der macht nur Stimmung.
Wookie:
--- Zitat von: \'Mandulis\',\'index.php?page=Thread&postID=195010#post195010 ---Wirkliche Beleidigung ist mir in diesem Forum hier eh noch nie aufgefallen.
--- Ende Zitat ---
Ich meine, mich zu erinnern, dass der Webmaster des Rheindahlen Wargames Club hier mal ziemlich massiv angegangen wurde, als die Jungs es gewagt hatten, die Action auf das gleiche Wochenende wie die Tactica zu legen.
Aber zugegeben, das ist länger her und ist in dieser Form bisher nicht wieder vorgekommen, soweit ich das mitbekommen habe.
AndréM:
Interessanter wäre es, wenn die das endl. Mal auf FB anwenden würden.... Jeder Nazi-Mist, Leichenteile etc. darf dort ungehindert gepostet werden, aber wehe eine Satiregruppe macht sich über den Satzbau von Neonazis lustig.... da brennt dann aber die Hütte...
Mandulis:
Hier ist nochmal schön zusammengefasst, warum das Sweetwater ruhig bleiben kann:
http://www.internet-law.de/2015/06/forenbetreiber-haftet-fuer-beleidigungen-der-nutzer-oder-doch-nicht.html
--- Zitat --- Das grundlegende Missverständnis besteht bereits in der Annahme, der
EGMR habe entschieden, dass Forenbetreiber für Beleidigungen durch
Nutzer haften würden. Nein, das hat er nicht. Vielmehr hat der
Gerichtshof, unter ausdrücklicher Betonung der Umstände des Einzelfalls,
entschieden, dass eine Verurteilung eines großen, kommerziellen
Portalbetreibers zu einem Schadensersatz von lediglich EUR 320,- wegen
Nutzerkommentaren, die schwerwiegende Rechtsverletzungen („Hate Speech“)
beinhalten, noch keinen Verstoß gegen Art. 10 der Menschenrechtskonvention darstellt[...]
--- Ende Zitat ---
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