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Autor Thema: Frage zu Markenrechtlichen Konsequenzen  (Gelesen 2166 mal)

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gelter

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Frage zu Markenrechtlichen Konsequenzen
« am: 28. April 2016 - 11:41:59 »

Hi,

ja das Thema klingt etwas seltsam. Mir gehts um folgendes:

Ich knete gerade an eine 28mm Mini die einer Filmfigur nachempfunden ist und von Aussehen dieser sehr ähnlich sieht.
Soweit denke ich ist das kein Problem. Darf ich diese Figur falls ich sie gieĂźe dann auch verkaufen oder mache ich mich damit in irgendeiner Form strafbar?
lg Martin
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newood

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... bestimmt !
« Antwort #1 am: 28. April 2016 - 11:50:42 »

Irgendwer wird da immer reklamieren, dass damit bereits bestehende
Rechte berührt werden und sei es nur um Ärger und Geld zu machen.

Bin mal gespannt was auf Deine Frage an wirklich wichtigen Beiträgen
hier eingeht.

mfg
newood
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Schrumpfkopf

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Frage zu Markenrechtlichen Konsequenzen
« Antwort #2 am: 28. April 2016 - 11:51:03 »

Das geht erfahrungsgemaess ohne Probleme. Es hilft natuerlich wenn Du es vermeidest den Namen des Characters der Die als Vorlage dient in Deinen Onlineshop zu schreiben.
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gelter

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Frage zu Markenrechtlichen Konsequenzen
« Antwort #3 am: 28. April 2016 - 11:54:08 »

Ja einen anderen Namen würde ich selbstverständlich benutzten man muss ja nichts provozieren.
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Frage zu Markenrechtlichen Konsequenzen
« Antwort #4 am: 28. April 2016 - 11:59:17 »

Bei nem anderen Namen sollte das im Minisektor gar kein Problem sein - Beispiele sind die Time Bandits Robbers oder auch neuer \"A bunch of A-holes\" statt Guardians of the Galaxy.
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Longshanks

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Frage zu Markenrechtlichen Konsequenzen
« Antwort #5 am: 28. April 2016 - 12:04:13 »

Wie meine Vorgänger schon geschrieben haben: Man kann sich an bestehenden Beispielen orientieren, vieles wird geduldet so lange die Namensrechte nicht verletzt werden. Hängt natürlich auch vom betroffenen Rechtebesitzer ab, manch einer ist wohl abmahn/klagefreudiger als andere.


Zitat von: \'newood\',\'index.php?page=Thread&postID=220887#post220887
Irgendwer wird da immer reklamieren, dass damit bereits bestehende
Rechte berührt werden und sei es nur um Ärger und Geld zu machen.

Bin mal gespannt was auf Deine Frage an wirklich wichtigen Beiträgen
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Na, der erste ist schonmal nutzlos.
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Taxman

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Frage zu Markenrechtlichen Konsequenzen
« Antwort #6 am: 28. April 2016 - 12:04:24 »

Ist das bei Zombicide nicht auch so, dass die jede Menge Film- und Fernsehstars nachgeknetet und denen nur einen anderen Namen verpasst haben? \"Das ist Dave und nicht Sheldon!\"
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bemalte Minis:
1989: 26 1990: 66 1991: 28 1992: 43 1993: 43 1994: 16 1995: 2 1996: 4 1997-2011: ? 2012: 27 2013: 14 2014: 27 2015: 24 2016: 22 2017: 30 2018: 31 2019: 20 2020: 36 2021: 17 2022: 23 2023: 33
2024: 22

Schrumpfkopf

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Frage zu Markenrechtlichen Konsequenzen
« Antwort #7 am: 28. April 2016 - 12:05:06 »

Es gibt doch zahllose Beispiele von Firmen die genau das schon gemacht hatten. Westwind kommt mir da mit seinen Survivors in den Sinn. Edit: Moderne Filmproduktionen koennen offenbar schon problematisch sein. Ich erinnere mich an einen Menschen der ueber Kickstarter Urlaub in \"Hobbit-hoehlen\" angeboten hatte. Da ist New Line Cinema wie der Teufel aus der Kiste gesprungen. Er hatte dann wohl einfach die Beschreibung seines Angebots geaendert und gut wars.
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MacGuffin

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Frage zu Markenrechtlichen Konsequenzen
« Antwort #8 am: 28. April 2016 - 12:24:56 »

Bei Zombicide gab es tatsächlich den Fall, dass für Samuel L. Jackson und Uma Thurman neue Sculpts gemacht werden mussten, aber an den genauen Grund kann ich mich nicht erinnern (kann man sicher finden, wenn man sucht) - die neue Variante wurde dann aber anstandslos ausgeliefert.
Es sieht also aus, als könnte man grundsätzlich das schon machen, wenn man Sorgfalt (zum Beispiel die Namen, wurde ja schon erwähnt) walten lässt.
Bin bei deiner Mini gespannt, was es \"nicht\" wird ;)
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Camo

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Frage zu Markenrechtlichen Konsequenzen
« Antwort #9 am: 28. April 2016 - 13:54:31 »

\"Hobbit\" ist eine eingetragene Marke, deswegen gab das da Zores. ;)
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Noch sind wir zwar keine gefährdete Art, aber es ist nicht so, dass wir nicht oft genug versucht hätten, eine zu werden.
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Flotter_Otto

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Frage zu Markenrechtlichen Konsequenzen
« Antwort #10 am: 28. April 2016 - 14:14:29 »

Das eigene Modellieren ist künstlerische Freiheit. Don Trojani hat auch mal Zores veranstaltet, weil einer von seinen Gemälden sich inspirieren ließ. Hat ihm aber nix genützt. Aber bei den Namensrechten sieht es ganz anders aus. So wie Schrumpfkopf und andere das beschrieben haben, ist es. Nicht bange machen lassen.
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gelter

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Frage zu Markenrechtlichen Konsequenzen
« Antwort #11 am: 28. April 2016 - 14:15:08 »

Danke euch allen. Das bekräftigt mich doch sehr, jetzt kann es voller Motivation weiter gehn.

lg
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newood

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... in keinem Falle sollte das Werk später mit
« Antwort #12 am: 28. April 2016 - 14:21:29 »

jemandem verwechselt werden können, der nachher
in Deutschland am Rad dreht !

newood
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gelter

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Frage zu Markenrechtlichen Konsequenzen
« Antwort #13 am: 28. April 2016 - 14:44:22 »

Meinst du die Fee vom GlĂĽcksrad? :)
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