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Frage zu Markenrechtlichen Konsequenzen

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gelter:
Hi,

ja das Thema klingt etwas seltsam. Mir gehts um folgendes:

Ich knete gerade an eine 28mm Mini die einer Filmfigur nachempfunden ist und von Aussehen dieser sehr ähnlich sieht.
Soweit denke ich ist das kein Problem. Darf ich diese Figur falls ich sie gieße dann auch verkaufen oder mache ich mich damit in irgendeiner Form strafbar?
lg Martin

newood:
Irgendwer wird da immer reklamieren, dass damit bereits bestehende
Rechte berührt werden und sei es nur um Ärger und Geld zu machen.

Bin mal gespannt was auf Deine Frage an wirklich wichtigen Beiträgen
hier eingeht.

mfg
newood

Schrumpfkopf:
Das geht erfahrungsgemaess ohne Probleme. Es hilft natuerlich wenn Du es vermeidest den Namen des Characters der Die als Vorlage dient in Deinen Onlineshop zu schreiben.

gelter:
Ja einen anderen Namen würde ich selbstverständlich benutzten man muss ja nichts provozieren.

Skirmisher:
Bei nem anderen Namen sollte das im Minisektor gar kein Problem sein - Beispiele sind die Time Bandits Robbers oder auch neuer \"A bunch of A-holes\" statt Guardians of the Galaxy.

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