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Bilder und Rechte
Pedivere:
Urheberrecht sagt ja daß Du das Recht des Urhebers nicht verletzen darfst und auch nicht seine Nutzungsrechte.
korrekt wäre das so:
Der Zinnfiguren-Sculptor macht Figuren für eine Firma - die Firma muß seinen namen nennen und erwirbt die Nutzungsrechte am sculpt, darf ihn also vervielfältigen
Die Firma erzeugt Kopien und verkauft sie, man muß also die Firma nennen und den Sculptor, und darf das Nutzungsrecht der Firma nicht verletzen, also die Figuren kopieren (abgießen), egal ob man sie selber benutzt oder weitervekauft.
Dito für den Händler, wobei der aber das nur durchreicht, also nicht genannt werden muß.
Wenn man die Figur bemalen läßt, erwirbt man das Nutzungsrecht, der Bemaler müßte aber trotzdem genannt werden.
Das Urheberrecht ist unveräußerlich, man muß die Autoren einer kreativen Leistung also immer nennen.
Verkauft wird immer nur das Nutzungsrecht - da sollte man schon genau unterscheiden.
Wenn die Figuren die Du abbildest also nicht etwas darstellen, woran die Firma ein Urheberrecht hält (Beispiel GW), mußt Du die Firma eigentlich auch nicht erwähnen.
Nutzungsrechte verletzt Du von Niemandem, wenn Du Figuren für ein Spiel abbildest.
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