Kailux Link dreht sich um die Impressumspflicht... das ist NICHT die DSGVO. Ãœberschneidet sich auch gar nicht, kein bisschen.
Von daher: Impressum kommt, kein Plan, warum es bisher nicht da war, aber es wird eins gebaut.
Die DSGVO ist ein anderes Ding. Irgendwo wurde gesagt, es bräuchte einen Datenschutzbeauftragten... das stimmt nicht, wie gesagt braucht man den ab 10 Festangestellten. Der Don ist nicht festangestellt, aber irgendwann werde ich den im Keller festketten, damit er mir auch cooles Zeug baut... muahaha ^^
Was die Abmahnungen betrifft... sorry, da muss ich dir reingrätschen. Eine Abmahnung ist erst einmal ein Schrieb, dass der Schreiber und Absender Geld haben will, weil er irgendein Unrecht durch einen erlitten hat. Da geht nix vor Gericht. Man zahlt dann die Summe oder man zahlt sie nicht. Zahlt man sie nicht, kann der Abmahnende einen vor Gericht ziehen, um das Geld einzuklagen. Das hat aber nur da Aussicht auf Erfolg (zumindest in Sachen DSGVO), wo es ein Konkurrent ist (kann beim Sweetwater nicht vorkommen) oder durch Datenschützer... die haben aber alle Anweisung bekommen, \"angemessene Reaktionen\" einzuhalten. Das bedeutet, nicht direkt eine Geldstrafe.
Versucht also jemand eine Abmahnung ohne dass diese stichhaltig ist, muss man diese nicht zahlen... außer natürlich, man fragt den Abmahnenden, der wird darauf bestehen, dass er das Geld zu bekommen hat.
Aber natürlich halten wir uns an die Verordnungen. Wir wären auch schön blöd, es nicht zu tun. Aber ich bin ausgebildeter Kaufmann und weiß meistens, wovon ich in diesem Bereich rede. Auch wenn ich nicht mehr aktiv bin, ein paar Dinge verlernt man nicht so leicht. Außerdem habe ich einen netten Kontakt zu Juristen. Ich schiebe keine Panik und weiß also auch hier recht genau, wovon ich rede.
Last but not least... ja, es ist EU-Recht, dass aber ins deutsche Recht implementiert wurde - das musste es sogar, wie eigentlich allseits bekannt sein sollte, wer behauptet denn etwas Andere. Es ist ein in deutsches Recht umgesetztes EU-Gesetz, weswegen das nicht so einfach komplett umgemodelt werden kann - es ist aber geltendes deutsches Recht. Sogar mit den Ausnahmeregelungen, die das Gesetz vorsieht, wenn auch nicht alles ausgeschöpft wurde. So ist laut der Bundesregierung das alte Kunst- und Urhebergesetz (KUG) weiterhin in Kraft, sprich für nichtkommerzielle Verbreitung von Fotos soll sich nichts ändern. Einen Skandal gibt es da keineswegs, nur viele Mythen und viel Panik.
Gelassenheit hilft ungemein, nicht noch mehr graue Haare zu bekommen und schützt vor unnötiger Panik. Außerdem hilft Gelassenheit dabei, die Fakten zu kennen und von den Mythen zu trennen. Kann ich nur empfehlen, ehrlich.
Nebenbei ist es völlig Wumpe, ob Daumen irgendwo als Währung gelten, in Deutschland tun sie es nicht, also ist das irrelevant. Auch von der EU wäre es mir nicht bekannt, womit es im relevanten Raum nicht relevant ist mit den Daumen.
Ich geh dann mal weiterbasteln, ja? Merci.