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Autor Thema: DSGVO für das Sweetwater Forum  (Gelesen 7830 mal)

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Camo

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DSGVO für das Sweetwater Forum
« Antwort #15 am: 18. Mai 2018 - 22:28:05 »

Abmahnen geht nur aus \"Wettbewerbsgründen\" (und das fällt komplett weg, da gibbet keinen Wettbewerb. Mit wem auch, wir sind nicht kommerziell...) und aus \"Datenschutzrechtlichen Gründen\". Ersteres könnte nur ein Konkurrent tun, letzteres nur die Datenschutzbeauftragten der Länder oder höher. Natürlich kann es einen VERSUCH der Abmahnung geben... die sind aber nicht rechtmäßig und über die freut sich jeder Anwalt, das wäre leicht verdientes Geld, jemanden gegen so etwas zu verteidigen... wozu es aber nie kommt, da die Abmahner damit rechnen, dass die Leute eingeschüchert sind und zahlen. Vor Gericht verteidigen könnten sie so etwas nie, würde vom Gericht auch nicht angenommen.
Die Gefahr ist also eher gering. Und von der Datenschutzseite her gibt es auch kaum Gefahr, die dürfen nicht gleich mit Strafen kommen.

Und keine Bange, ich bin vorsichtig... und meine Aussagen sind mit der Meinung eines Anwalts hinterlegt. Ich bin zu alt, um mich nicht umfassend zu informieren. ;)

Genau, Rohirrim. ;)
Ein Forum braucht keinen Datenschutzbeauftragten und ist eher weniger wegen wettbewerbstechnischer Dinge abzumahnen. Trotzdem sollte man die Vorgaben umsetzen und einhalten. Da sind wir noch bei. Und gerade die Datenschutzerklärung ist eine wahre Pest... zumal keine der vernünftigeren Generatoren für Foren ausgelegt sind... maximal für Blogs oder Newsletter... da muss deswegen noch viel angepasst werden in den x DIN A4-Seiten Text, die sowas ergibt. ^^
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Rohirrim

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DSGVO für das Sweetwater Forum
« Antwort #16 am: 19. Mai 2018 - 13:21:21 »

Ja, sehe ich auch so. Eine SSL-Verschlüsselung und eine Seite zusätzlicher Link »Datenschutz« müssten vorerst reichen, um dem ganzen Genüge zu tun.

Es wird ja auch zwischen normal verfügbaren Daten (wie Name, Adresse, Telefon, E-Mail) und sensibleren Daten (Geburtstag, Kartennummer, Kontonummer) unterschieden. Aber selbst im ersten Bereich speichert das Forum nix relevantes (bzw. wird man nicht dazu gezwungen). Im Grunde genommen, muss man in der Datenschutz-Erklärung nur darlegen, was, wie und wo gespeichert wird.

Die Datenschutz-Geschichte geht m.M.n schon in die richtige Richtung. Unternehmen, die mit unseren hochsensiblen Daten und Informationen Geld verdienen, müssen in Zukunft unsere Daten schützen. Früher hat man gesagt, sorry wir wurden gehackt und gab den Hackern die alleinige Schuld. Heute werden diejenigen, die mit der »Ware Information« Geld verdienen, in die Pflicht genommen.

Im Umkehrschluss kann man für das Forum überlegen, ob das Sammeln von Daten im Profil einfach reduziert wird. Vor allem, die Bereiche, die eh nicht ausgefüllt werden.
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»Ob­gleich ihn die Ärz­te be­han­del­ten, ihm Blut ab­zapf­ten und Me­di­zin zu schlu­cken ga­ben, ge­nas er den­noch.«
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opa wuttke

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« Antwort #17 am: 19. Mai 2018 - 13:43:13 »

\"...und keine Geschäfte tätigt.\"

Was ist denn mit dem Marktplatz ?
Ich habe bei meinen \"Recherchen\" herausgefunden (ich hab´s gerade nicht parat, weil ich genau den link nicht gespeichert habe  :cursing: ),
dass ich in dem Augenblick, in dem ich z.B. Dinge verkaufe oder entsprechend verlinke (ebay und andere Marktplätze) mich bereits in einer
Grauzone bewege...kommerziell - nicht komerziell  :confused_1:
Zudem ist im Netz leider viel zu lesen, was sich gegenseitig widerspricht; da wird teilweise nur schlau geraten und sinniert. Wie wird die Rechtsprechung reagieren ?
Und zum Thema Konkurrenz:

Was ist denn, wenn einer nur stänkern will ? Ich habe ihn im Forum(Blog/usw. \"beleidigt\" oder er stört sich an einer Rezension seines Spiels/Figur/Bilder usw...?
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Longshanks

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« Antwort #18 am: 19. Mai 2018 - 13:47:26 »

Was verkauft denn das Sweetwater Forum?
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Camo

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DSGVO für das Sweetwater Forum
« Antwort #19 am: 19. Mai 2018 - 14:15:20 »

Richtig, das Forum selbst verkauft nichts... und bis zu einem gewissen Betrag im Jahr darf jeder Privatmensch Sachen verkaufen, ohne dass es als gewerblich gilt. Die Werbung der Firmen wird nicht bezahlt und ist außerdem nicht per Pop-Up, ebenso wenig bekommen diese Daten von uns. Ist also alles nicht tragisch.

Generell wird aber von Juristenseite derzeit sehr deutlich der Panik entgegengearbeitet, welche die Politiker zum Teil verbreiten. Ist wie gesagt zwar nervig und etwas Aufwand, aber kein Hexenwerk.

Das Beispiel von dir, Opa, ist im Endeffekt komplett unabhängig von der Datenschutzsache. Schlechte Rezis wegen \"Geschäftsschädigung\" juristisch angehen war schon immer möglich, trifft aber nur vordergründig das Forum, nämlich nur dann, wenn wir illegale Inhalte nicht bei Kenntnisnahme entfernen. Was wir vorhaben zu tun. Von daher ändert sich da nix. Wie erfolgreich der Versuch ist, gegen die Rezi anzugehen, hängt vom jeweiligen Gericht, der Formulierung der Klage und der Rezi ab. Meist ist die Reaktion aber eher ein \"Das musst du aushalten, es verstößt gegen kein Gesetz, gilt also als Meinungsfreiheit\".
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opa wuttke

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« Antwort #20 am: 19. Mai 2018 - 14:45:07 »

Wenn das verlinken nicht als \"kommerziell\" gilt...na gut.

Ansonsten stimmt das natürlich, da hatte mein Beispiel explizit nix mit Datenschutz zu tun.  :blush2:
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Rohirrim

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« Antwort #21 am: 19. Mai 2018 - 15:09:23 »

Nein, das Forum tätigt keine Geschäfte. Du zahlst ja auch kein Geld für die Benutzung. Der Markplatz wäre nur heikel, wenn das Forum pro Transaktion mitverdienen würde, also »Geschäfte tätigt«. Macht es aber nicht :)

Die Verlinkung zu Amazon (oder ähnliches) ist wiederum auch nur relevant, wenn man dafür von Amazon (oder ähnlichem) Geld bekommen würde.
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Camo

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« Antwort #22 am: 19. Mai 2018 - 16:16:05 »

Das Amazon Partner Programm ist aber auch recht einfach in die Datenschutzerklärung zu integrieren. ;)

Aber ich werde versuchen, das alles bestmöglich einzubeziehen. Fängt nur bitte keiner an, \"Seelen der Erstgeborenen\" oder \"meine Nachkommen bis in die dritte Generation\" als Währung einzusetzen... DAS wird nämlich echt knifflig vom Datenschutz her. *fg*
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Camo

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« Antwort #23 am: 20. Mai 2018 - 03:36:42 »

Tickchen weiter lesen, bitte:
Zitat
Nach den Gesetzesbegründungen zum TMG und dem OLG Hamburg (Urteil v. 03.04.2007 – Az. 3 W 64/07) liegt eine Geschäftsmäßigkeit vielmehr schon vor, wenn die Internetseiten kommerziell ausgestaltet sind, also unmittelbar auf den Vertrieb von Waren oder Dienstleistung ausgerichtet sind oder bloß mittelbar von eigener oder fremder Werbung gespeist werden.
(Hervorhebungen von mir)
Das Sweetwater ist NICHT kommerziell ausgestaltet, auch nicht unmittelbar (genau das ist hier das Zauberwort) \"auf den Vertrieb von Waren oder Dienstleistung ausgerichtet\" und wir werden auch nicht mittelbar von eigener oder fremder Werbung gespeist. Die Werbung ist ein Teil davon, aber nicht der Hauptteil. Auch die \"Kommunikation, die der unmittelbaren oder mittelbaren Förderung des Absatzes von Waren und Dienstleistungen oder des Erscheinungsbildes eines Unternehmens, einer Organisation oder einer natürlichen Person dienen, die eine Tätigkeit in Handel, Gewerbe, Handwerk oder einen reglementierten Beruf ausübt\" ist nicht unser Hauptanliegen.

Daneben geht es in dem Text um die Impressumspflicht... und ja, ein Impressum kommt auch noch, keine Bange. Hat aber mit dem DSGVO rein gar nichts zu tun. Für das DSGVO ist es einzig wichtig, ob wir 10 Festangestellte haben... und wir haben nicht mal einen.
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opa wuttke

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« Antwort #24 am: 20. Mai 2018 - 08:09:24 »

\"....und wir haben nicht mal einen\"

Don ?  :D
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Riothamus

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« Antwort #25 am: 20. Mai 2018 - 08:35:46 »

Nur rein \"persönliche\" und \"familiäre\" Seiten sind von der DSGVO ausgenommen. Schau einfach mal in den Gesetzestext. Das steht nämlich da drin.

Da das Forum nicht nur für einen betrieben wird, sondern für eine Community ist es wohl nicht persönlich, oder? Und da wir nicht alle miteinander verwandt sind, trifft wohl auch \"familiär\" nicht zu, oder?.

Das mit den Angestellten bezieht sich nur auf die Sache mit dem Datenschutzbeauftragten, wenn ich mich da nicht sehr irre. Zu dem hatte zumindest ich mich aber gar nicht geäußert.

Und \"kommerziell\" dürfte keineswegs gleichbedeutend mit \"gewerbsmäßig\" sein. Das sind schließlich schon im Alltag keine Synonyme. Und natürlich wird das Forum mittelbar von Werbung gespeist. In welchem Ausmaß ist da anscheinend unerheblich, wenn wir mal den zitierten Text betrachten. Da steht nicht, dass das der Hauptinhalt sein muss. Da steht nur, dass es reicht, wenn es so ist. Und das ist eben so, wie du selbst sagst. Zudem wird hier sogar Werbung gemacht. (Brother Vinnie und andere kleinere Figurenschmieden und kostenpflichtige Veranstaltungen z.B.) \"Unmittelbar\" ist tatsächlich das Zauberwort für den ersten Teil der Aussage, steht aber im Gegensatz zu \"bloß mittelbar\" vor dem zweiten Teil, oder nicht? Aber das wichtigste ist, dass es vollkommen egal ist, ob das Forum gewerbsmäßig ist: Eine Abmahnung braucht nicht rechtmäßig zu sein, damit es vor Gericht geht. Und wo Begriffe nicht geklärt sind, dauert es da lange. Oder liege ich damit falsch?

Wohlgemerkt: Ich sage nicht, dass alle in Panik geraten sollen, ich sage nur, dass es besser ist, sich an die Verordnung zu halten. Und sich nichts vorzumachen. Ihr könnt gewerbliche Posts nicht effektiv ausschließen. Schon die Aussage, dass die gezeigten Minis von den Perrys oder Donnington oder Zvezda sind, oder die Nennung eines Buchtitels kann Werbung sein, oder nicht? Beides Dinge, die zum sinnvollen Betrieb des Forums notwendig sind. Und welche Definitionen werden herangezogen? Die Verordnung gilt unmittelbar in Deutschland, kann nur von der EU geändert werden. Und die nimmt eben keine Rücksicht auf die Definitionen und Lernkarteien deutscher Juristen. Ist es da also überhaupt möglich die deutschen Definitionen anzuwenden? Ist nicht vielmehr zu fragen, wie die Verordnung gemeint ist? Eine Implementierung in das deutsche Recht durch den Bund und Ausführungsverordnungen der Länder dürften doch wohl -spätestens auf EU-Ebene- an den Gerichten scheitern, wenn das nicht berücksichtigt wird.

Der Skandal ist keinesfalls, dass wir versuchen würden, das auf Ländereben zu regeln. Der Skandal ist, dass die Verordnung in Deutschland eben nicht implementiert wird, weil die Klärung der Unterschiede bei wichtigen Begriffen nicht vorgenommen werden. Welche Definition gilt? Europäische, Deutsche, die des Landes, das Vorbild für eine Regelung war oder ist die Verordnung isoliert zu betrachten. Und wie steht überhaupt eine europäische \'Verordnung\' zu \'Gesetzen\'? Der Skandal ist einfach, dass Regierung und Gesetzgebung wieder mal eine ganze Menge bei den eh schon überlasteten Gerichten abladen und damit eben Unsicherheit schaffen.

Und damit ist es zwar noch lange nicht rational, in Panik zu geraten, doch pure Gelassenheit ist genausowenig sinnvoll.

Edit: Und wie ich schon sagte, irgendwo gelten Daumen bestimmt als Währung. ;)
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Gruß

Riothamus

Rohirrim

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« Antwort #26 am: 20. Mai 2018 - 09:57:00 »

Aber ihr haut jetzt alles durcheinander. Der Datenschutz betrifft den Schutz der User-Daten. Wenn eine Site (auch familiäre) Daten andere Nutzer sammelt und speichert betrifft sie auch die Datenschutzverordnung. Ob hier Händler posten oder Produkte gezeigt werden spielt doch dafür auch keine Rolle. Nur wenn eine Verlinkung implementiert ist, die Daten des Nutzer beim Anklicken zu Dritten schickt.

Wir sollten abwarten, was die Admins hier bis Ende März auf den Weg bringen. Das ist schon genug Arbeit.
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Diomedes

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« Antwort #27 am: 20. Mai 2018 - 10:01:38 »

Genau. Bei uns betrifft das emailadressen der User, Passwörter und private Nachrichten etc. Dazu werden ein Sicherheitszertifikat bekommen.

Ausserdem geht darum die User zu informieren wie ihre Daten verwendet werden. Bei uns werden Userdaten ausschliesslich für den normalen Betrieb der webseite verwendet. Wir geben keine Daten an dritte weiter und werten keine Userdaten aus.

Und kommerziel sind wir auch nicht. Nicht mal ein klein wenig.
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Inquisitor Thrax cleared his throat and dictated the last section of his report.

Camo

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« Antwort #28 am: 21. Mai 2018 - 02:07:14 »

Kailux Link dreht sich um die Impressumspflicht... das ist NICHT die DSGVO. Ãœberschneidet sich auch gar nicht, kein bisschen.

Von daher: Impressum kommt, kein Plan, warum es bisher nicht da war, aber es wird eins gebaut.
Die DSGVO ist ein anderes Ding. Irgendwo wurde gesagt, es bräuchte einen Datenschutzbeauftragten... das stimmt nicht, wie gesagt braucht man den ab 10 Festangestellten. Der Don ist nicht festangestellt, aber irgendwann werde ich den im Keller festketten, damit er mir auch cooles Zeug baut... muahaha ^^

Was die Abmahnungen betrifft... sorry, da muss ich dir reingrätschen. Eine Abmahnung ist erst einmal ein Schrieb, dass der Schreiber und Absender Geld haben will, weil er irgendein Unrecht durch einen erlitten hat. Da geht nix vor Gericht. Man zahlt dann die Summe oder man zahlt sie nicht. Zahlt man sie nicht, kann der Abmahnende einen vor Gericht ziehen, um das Geld einzuklagen. Das hat aber nur da Aussicht auf Erfolg (zumindest in Sachen DSGVO), wo es ein Konkurrent ist (kann beim Sweetwater nicht vorkommen) oder durch Datenschützer... die haben aber alle Anweisung bekommen, \"angemessene Reaktionen\" einzuhalten. Das bedeutet, nicht direkt eine Geldstrafe.
Versucht also jemand eine Abmahnung ohne dass diese stichhaltig ist, muss man diese nicht zahlen... außer natürlich, man fragt den Abmahnenden, der wird darauf bestehen, dass er das Geld zu bekommen hat. ;)
Aber natürlich halten wir uns an die Verordnungen. Wir wären auch schön blöd, es nicht zu tun. Aber ich bin ausgebildeter Kaufmann und weiß meistens, wovon ich in diesem Bereich rede. Auch wenn ich nicht mehr aktiv bin, ein paar Dinge verlernt man nicht so leicht. Außerdem habe ich einen netten Kontakt zu Juristen. Ich schiebe keine Panik und weiß also auch hier recht genau, wovon ich rede.

Last but not least... ja, es ist EU-Recht, dass aber ins deutsche Recht implementiert wurde - das musste es sogar, wie eigentlich allseits bekannt sein sollte, wer behauptet denn etwas Andere. Es ist ein in deutsches Recht umgesetztes EU-Gesetz, weswegen das nicht so einfach komplett umgemodelt werden kann - es ist aber geltendes deutsches Recht. Sogar mit den Ausnahmeregelungen, die das Gesetz vorsieht, wenn auch nicht alles ausgeschöpft wurde. So ist laut der Bundesregierung das alte Kunst- und Urhebergesetz (KUG) weiterhin in Kraft, sprich für nichtkommerzielle Verbreitung von Fotos soll sich nichts ändern. Einen Skandal gibt es da keineswegs, nur viele Mythen und viel Panik.

Gelassenheit hilft ungemein, nicht noch mehr graue Haare zu bekommen und schützt vor unnötiger Panik. Außerdem hilft Gelassenheit dabei, die Fakten zu kennen und von den Mythen zu trennen. Kann ich nur empfehlen, ehrlich.

Nebenbei ist es völlig Wumpe, ob Daumen irgendwo als Währung gelten, in Deutschland tun sie es nicht, also ist das irrelevant. Auch von der EU wäre es mir nicht bekannt, womit es im relevanten Raum nicht relevant ist mit den Daumen. ;)

Ich geh dann mal weiterbasteln, ja? Merci.
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Graf Gaspard de Valois

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« Antwort #29 am: 21. Mai 2018 - 07:51:16 »

Weitermachen! :)
Man muß sich mit der DSGVO beschäftigen, aber Panik hilft hier nicht weiter.
Die Verantwortlichen wissen was zu tun ist!
Dankeschön für Eure Arbeit! :thumbsup:


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