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Autor Thema: DSGVO für das Sweetwater Forum  (Gelesen 7802 mal)

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Klabautermann

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DSGVO für das Sweetwater Forum
« Antwort #30 am: 21. Mai 2018 - 23:47:22 »

Zitat von: \'Camo\',\'index.php?page=Thread&postID=273149#post273149
Zitat von: \'Camo\',\'index.php?page=Thread&postID=273149#post273149
Das alte KUG (Kunst- und Urhebergesetz) gilt weiter in Sachen Fotos, viel mehr Möglichkeiten gibt es da aber auch nicht.
Ich hatte mich auch auch schon vor einiger Zeit schlau gemacht und machen lassen, deshalb ist TS auch dicht.

Zu den Bildern: Das stimmt so nicht, Aussage meines Datenschutzbeauftragten: Er verwies auf einen Artikel aus dem man dies mitnehmen kann:

Es stellt sich die Frage, ob dem KUG noch ein eigener Anwendungsspielraum verbleibt oder ob es vollständig von der DSGVO verdrängt wird. Entscheidend für die Beantwortung dieser Frage ist, ob dem nationalen Gesetzgeber auch weiterhin durch sog. Öffnungsklauseln spezifische Regelungen zur Veröffentlichung und Verbreitung von Foto- und Videoaufnahmen ermöglicht werden. Gem. Art. 85 Abs. 2 DSGVO sind nationale Regelungen für Datenverarbeitungen zu journalistischen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken möglich. Sofern also eine Veröffentlichung und Verbreitung von Bildnissen zu diesen Zwecken erfolgt, verbleibt auch unter der Datenschutz-Grundverordnung ein eigener Regelungsspielraum des nationalen Gesetzgebers.

Das steht noch in den Sternen, aber selbst wenn die Bilder unter das KUG fallen, was ist mit dem \"Recht auf vergessen\"? Jeder Mensch hat ein Recht auf vergessen, dieses kann auch auf Bilder auf irgendwelchen Webseiten angewendet werden.
Zitat von: \'Camo\',\'index.php?page=Thread&postID=273272#post273272
Das hat aber nur da Aussicht auf Erfolg (zumindest in Sachen DSGVO), wo es ein Konkurrent ist (kann beim Sweetwater nicht vorkommen) oder durch Datenschützer... die haben aber alle Anweisung bekommen, \"angemessene Reaktionen\" einzuhalten. Das bedeutet, nicht direkt eine Geldstrafe.
Ja, die Datenschützer in der EU wurden darauf eingenordet nicht gleich den dicken Hammer zu schwingen, aber nicht irgendwelche Geier ausserhalb der EU. Und wieso kann kein Konkurrent zum SW vorkommen?!? Welches Alleinstellungsmerkmal gibt es hier?

Alleine für das ignorieren der \"Pflicht zur Anbieterkennzeichnung\", sprich Impressum, könntet Ihr von JEDEM x-beliebigen Anwalt abgemahnt werden.
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Lektor

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DSGVO für das Sweetwater Forum
« Antwort #31 am: 22. Mai 2018 - 00:50:05 »

Kommt es wirklich nur darauf an, ob man letztendlich vor Gericht \"Recht\" bekommt? Abmahnungen oder gar Klagen, die ins Haus flattern, braucht niemand. Auch wenn sie sich Monate oder Jahre später als unbegründet rausstellen sollten. Was mich wundert ist, dass dieses Forum bei dem Sachverstand, der hier vorhanden zu sein scheint, kein Impressum hat.
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Camo

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DSGVO für das Sweetwater Forum
« Antwort #32 am: 22. Mai 2018 - 01:25:16 »

Klabautermann... die Aussage zum KUG stammt von der Bundesregierung. Diese hat es als \"besteht weiterhin\" und \"ist die deutsche Regionalregelung in Sachen Fotos\" bezeichnet. Diese Aussage gibt es schriftlich, daher sollte man sich darauf verlassen können. Warum der Datenschützer das nicht wußte, entzieht sich mir, kommt aber auch auf den Zeitraum an, an dem du gefragt hast, die Aussage der Bundesregierung kam erst vor Kurzem, eine Woche her oder so. Was das Recht auf Vergessen betrifft... wer sich meldet und die Bilder gelöscht haben will, dem wird das erfüllt. Ich sehe da keinerlei Problem... warum auch?

Was die \"Konkurrenz\" angeht... damit ist \"geschäftliche Konkurrenz\" gemeint... und die gibt es nicht. Weil wir nicht geschäftlich handeln. Daher können wir nur von Datenschützern rechtmäßig abgemahnt werden. Natürlich können es auch andere versuchen, wird aber nicht zum Erfolg führen. Abmahnungen sind nämlich entweder nach dem UKlaG möglich... da fallen wir nicht drunter, wir sind keine Unternehmer. Dann gäbe es noch das UWG... und auch das trifft nicht auf uns zu, weil wir nicht im Wettbewerb mit anderen Marktteilnehmern stehen. Es bleiben wie gesagt nur die Datenschützer. Zumindest nach Aussage einiger Experten. Damit fallen auch \"irgendwelche Geier außerhalb der EU\" raus.

Und ja, das Impressum steht in den Startlöchern... hat aber nichts mit dem DSGVO zu tun. Warum das fehlte darf man nicht mich fragen... ich hab das vor Kurzem selbst erst bemerkt. Wer auch immer das verpennt hat ist aber nicht wirklich wichtig. Wichtig ist, das es in den nächsten Tagen kommt. Wurde aber meine ich schon mehrfach gesagt.
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Noch sind wir zwar keine gefährdete Art, aber es ist nicht so, dass wir nicht oft genug versucht hätten, eine zu werden.
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Klabautermann

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DSGVO für das Sweetwater Forum
« Antwort #33 am: 22. Mai 2018 - 08:12:54 »

Der Einsatz des Marktplatzes und das Schreiben von Reviews wurden in der Vergangenheit bereits als Gewinnerzielungsabsicht von Finanzämtern verbucht.
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Driscoles

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« Antwort #34 am: 22. Mai 2018 - 08:23:51 »

Bitte lasst unsere Admins in Ruhe arbeiten. Die Opfern gerade jede Menge Zeit für uns alle. Da hilft es nicht, wenn immer wieder was dazwischen poppt. Danke.
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Longshanks

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« Antwort #35 am: 22. Mai 2018 - 15:59:56 »

warst Du schon von Anfang an, aber gut das wir das jetzt beide so sehen  :D
« Letzte Änderung: 01. Januar 1970 - 01:00:00 von 1526997988 »
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Diomedes

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« Antwort #36 am: 22. Mai 2018 - 16:38:22 »

Dann ist ja im Moment erstmal alles gesagt.
Wir melden uns dann wenn es Neues gibt.
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Inquisitor Thrax cleared his throat and dictated the last section of his report.