Klabautermann... die Aussage zum KUG stammt von der Bundesregierung. Diese hat es als \"besteht weiterhin\" und \"ist die deutsche Regionalregelung in Sachen Fotos\" bezeichnet. Diese Aussage gibt es schriftlich, daher sollte man sich darauf verlassen können. Warum der Datenschützer das nicht wußte, entzieht sich mir, kommt aber auch auf den Zeitraum an, an dem du gefragt hast, die Aussage der Bundesregierung kam erst vor Kurzem, eine Woche her oder so. Was das Recht auf Vergessen betrifft... wer sich meldet und die Bilder gelöscht haben will, dem wird das erfüllt. Ich sehe da keinerlei Problem... warum auch?
Was die \"Konkurrenz\" angeht... damit ist \"geschäftliche Konkurrenz\" gemeint... und die gibt es nicht. Weil wir nicht geschäftlich handeln. Daher können wir nur von Datenschützern rechtmäßig abgemahnt werden. Natürlich können es auch andere versuchen, wird aber nicht zum Erfolg führen. Abmahnungen sind nämlich entweder nach dem UKlaG möglich... da fallen wir nicht drunter, wir sind keine Unternehmer. Dann gäbe es noch das UWG... und auch das trifft nicht auf uns zu, weil wir nicht im Wettbewerb mit anderen Marktteilnehmern stehen. Es bleiben wie gesagt nur die Datenschützer. Zumindest nach Aussage einiger Experten. Damit fallen auch \"irgendwelche Geier außerhalb der EU\" raus.
Und ja, das Impressum steht in den Startlöchern... hat aber nichts mit dem DSGVO zu tun. Warum das fehlte darf man nicht mich fragen... ich hab das vor Kurzem selbst erst bemerkt. Wer auch immer das verpennt hat ist aber nicht wirklich wichtig. Wichtig ist, das es in den nächsten Tagen kommt. Wurde aber meine ich schon mehrfach gesagt.