Ich hab gerade das hier gefunden:
Neues Postgesetz: Das Postgeheimnis wird nicht abgeschafft
Auf Twitter trendet am Samstagabend der Hashtag #Postgeheimnis. Grund ist die am Freitag vom Bundestag beschlossene Reform des Postgesetzes.
► Mit dem Brief- und Postgeheimnis erfährt urplötzlich ein Aspekt der Postgesetzreform eine große Öffentlichkeit, an dem sich im Vorfeld niemand störte.
Wahrscheinlich hängt es mit einem Tweet von Daniela Ludwig zusammen. Sie ist Drogenbeauftragte der Bundesregierung und twitterte:
"Die Bekämpfung organisierter Kriminalität muss wieder zur echten Priorität werden: Mit der Meldepflicht für verdächtige Postsendungen und der Ausweitung des Geldwäschetatbestandes kommen wir dem einen ganzen Schritt näher."
Daraus schlussfolgerten einige Leute bei Twitter, dass Post- und Paketdienste ab sofort Sendungen öffnen und nach verdächtigen Inhalten durchsuchen müssen. Das stimmt so nicht, denn ohne Grund werden keine Sendungen geöffnet.
Der Inhalt von Sendungen wird nur kontrolliert, wenn eine Sendung beschädigt ist und nachverpackt werden muss, oder wenn eine Sendung beim Absender und Empfänger unzustellbar ist. Das ist nicht neu sondern schon immer in §39 Absatz 4 Postgesetz geregelt.
Paragraph 39 des Postgesetzes: Postgeheimns
► Es ist auch nicht neu, dass Drogen- und Waffenfunde in Briefen und Paketen den Behörden gemeldet werden. Das war früher schon so und bekommt durch die Postgesetz-Reform bloß eine rechtliche Grundlage.
In einer Stellungnahme der Deutschen Post AG (hier als PDF) schreibt das das Unternehmen:
"Bereits heute arbeitet die Deutsche Post DHL eng mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen, um Straftaten, die unter Nutzung der Infrastruktur des Unternehmens erfolgen, aufzuklären. Dies umfasst auch die derzeit bereits zulässige Übergabe von Postsendungen mit gefährlichem bzw. strafbarem Inhalt an Polizei bzw. Staatsanwaltschaft.
Mit der vorliegenden Gesetzesinitiative würde eine zusätzliche Rechtssicherheit für diese bereits bestehende Kooperation geschaffen."
Martin Bosselmann vom Paketdienst-Branchenverband BIEK (vertritt u.a. GLS, DPD, Hermes und UPS) sieht bezüglich der Meldepflicht für verdächtige Pakete ebenfalls keine Probleme. Er sagte bei einer Anhörung zur Postgesetz-Reform (Video auf
www.bundestag.de ab Minute 24:00):
"Unsere Unternehmen (....) arbeiten natürlich mit den Strafverfolgungsbehörden, mit dem Zoll, mit der Polizei, mit der Staatsanwaltschaft zusammen. Und wir sind natürlich diejenigen, die entsprechende Güter aus dem Verkehr ziehen. Es ist gängige Praxis, dass wir eng und engagiert zusammenarbeiten mit den Strafverfolgungsbehörden. Von daher sehen wir da keine Probleme. Es ist gängige Praxis, die dort vollzogen wird."
Meinung von Paketda
Bei Twitter wird die Lage dramatisiert. Es bleibt Mitarbeitern von Post- und Paketdiensten auch in Zukunft verboten, anlasslos Sendungen zu öffnen, um sie nach Dingen zu durchsuchen.
Die Anlässe, zu denen Sendungen ausnahmsweise geöffnet werden dürfen, bleiben ebenfalls unverändert. Es geht hauptsächlich um beschädigte und unzustellbare Sendungen. Diese wurden in der Vergangenheit auch schon geöffnet, der Inhalt kontrolliert und bei Strafbarkeit den Behörden gemeldet.
Die beabsichtigten Änderungen des neuen Postgesetzes sind hier als PDF abrufbar. Es geht um Paragraf 39, der einen zusätzlichen Absatz 4a erhalten soll. Bis Absatz 4 bleibt Paragraf 39 Postgesetz unverändert. Siehe gesetze-im-internet.de.
Quelle:
https://www.paketda.de/news-postgeheimnis-nicht-abgeschafft.htmlSo schlimm hört sich das ja jetzt nicht an, oder hab ich da was falsch verstanden?