Der Pub > An der Bar
Orden
Crusader:
Hi!
Ich habe vor kurzem die Orden von einem meiner Großväter in seinem alten \"Dienstbrillen-Etui\" gefunden. Im Etui waren die Medaille für die \"Winterschlacht im Osten\" (Gefrierfleischorden :S ), die Medaille \"Kreuzzug gegen den Kommunismus\" ein Verwundetenabzeichen sowie eine Abzeichen mit einem Lenkrad darauf. Kann mir vielleicht jemand sagen was das letztere für ein Abzeichen ist?
Grenadier Christian:
Entweder NSKK (obwohl die glaube ich ein Zahnrad hatten) oder ein Heeres-Qualifikationsabzeichen, d.h. ausgebildeter Kraftfahrer, denke ich. Ohne Bild kann man dazu nix genaues sagen. Klar, posten kannst Du das Ding nicht, bzw. nur mit unkenntlichem Hakenkreuz, so vorhanden.
Jimo:
--- Zitat von: \'Crusader\',index.php?page=Thread&postID=31569#post31569 --- ... sowie eine Abzeichen mit einem Lenkrad darauf. Kann mir vielleicht jemand sagen was das letztere für ein Abzeichen ist?
--- Ende Zitat ---
Das hier (das Kraftfahrbewährungsabzeichen)?:
http://www.lexikon-der-wehrmacht.de/Orden/kfba.html
Crusader:
Ja genau das :D. Ist sogar das goldene.
Angrist:
--- Zitat von: \'Grenadier Christian\',index.php?page=Thread&postID=31571#post31571 ---Entweder NSKK (obwohl die glaube ich ein Zahnrad hatten) oder ein Heeres-Qualifikationsabzeichen, d.h. ausgebildeter Kraftfahrer, denke ich. Ohne Bild kann man dazu nix genaues sagen. Klar, posten kannst Du das Ding nicht, bzw. nur mit unkenntlichem Hakenkreuz, so vorhanden.
--- Ende Zitat ---
Was wiederrum nicht stimmt,
damit ich jetzt mal nicht nur \"hörensagen\" rede
--- Zitat ---Verboten ist sowohl das Verbreiten der genannten Kennzeichen als auch das öffentliche Verwenden sowie das Verwenden in einer Versammlung (Abs. 1 Nr. 1). Ebenso sind entsprechende Vorbereitungshandlungen, namentlich das Herstellen, das Vorrätighalten sowie das Ein- und Ausführen strafbar (Abs. 1 Nr. 2).
Ausgenommen hiervon sind Handlungen der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlicher Zwecke (Abs. 3 i. V. m. § 86 Abs. 3 StGB).
--- Ende Zitat ---
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
Zur normalen Ansicht wechseln