Das ist eine rein juristische Frage (von daher verstehe ich die Androhung eines Verschiebens des Thread nicht ganz):
StGB §86 (3)
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung
der staatsbĂŒrgerlichen AufklĂ€rung, der Abwehr verfassungswidriger
Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der
Lehre, der Berichterstattung ĂŒber VorgĂ€nge des Zeitgeschehens oder der
Geschichte oder Àhnlichen Zwecken dient.
D.h.
1. Geschichte ist nicht verboten. Du darfst also SS-Truppen, Pol POt-Figuren oder Wehrmachts Zombies besitzen, ohne das es jemand etwas angeht. Ob das fĂŒr guten Geschmack spricht, ist ein anderes Ding.
2. Verboten ist das Zeigen von verfassungsfeindlichen Symbolen, auĂer zu aufklĂ€rerischen und wissenschaftlichen GrĂŒnden.
- Was verfassungsfeindlich ist, Ă€ndert sich immer mal, weil die Nazis sich immer wieder mal auf ein neues Symbol stĂŒrzen. Inzwischen ist
z.B. auch das BdM Zeichen verboten.
- Erlaubt ist durch diese Bedingung etwa: AufnĂ€her mit Hakenkreuz im MĂŒlleimer, Fotos der SS in wissenschaftlichem Aufsatz, [ĂŒbrigens auch \"Mein Kampf\"-Texte im Schulunterricht in aufklĂ€rerischer Absicht (wer aufgebracht hat, dass das Buch verboten sei, hat keine Ahnung)].
- Spielzeug ist weder aufklĂ€rerisch noch wissenschaftlich, also dĂŒrfen diese Symbole nicht auf Modellen gezeigt werden. (Ausnahme wĂ€re sicher ein Diorama fĂŒr ein Museum, aber wer baut das schon.)