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Weird War 2 und Verfassungsschutz

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El Comandante:
seid doch einfach kreativ und macht es wie Charly Chaplin

:thumbsup: ich denke da sollte es keine probleme geben und so ernst ist ja SOTR auch nicht

bei den modellen ist die regelung so das wenn sie in museen sind sie original symbolik tragen dürfen da dies der historische kontext ist, bei allem anderen bekommt man probleme

Grenadier Christian:

--- Zitat von: \'El Comandante\',index.php?page=Thread&postID=4273#post4273 ---seid doch einfach kreativ und macht es wie Charly Chaplin

:thumbsup: ich denke da sollte es keine probleme geben und so ernst ist ja SOTR auch nicht

bei den modellen ist die regelung so das wenn sie in museen sind sie original symbolik tragen dürfen da dies der historische kontext ist, bei allem anderen bekommt man probleme
--- Ende Zitat ---
Bei sowas ist das Problem, dass ein böswilliger Anwalt das als Umgehungsversuch auslegen könnte - sie sind zwar nicht den verbotenen Symbolen \"zum Verwechseln ähnlich\", sollen aber den Sachverhalt transportieren. Dass das als parodistisch-künstlerischer Zweck gedacht ist, mach den Leuten im Zusammenhang mit \"Spielzeug\" erst mal klar.

Generell liegt das Problem auch eher weniger bei den eigentlichen Verfassungsschützern, die haben schon wichtigeres zu tun und sind leider Gottes wie die Datenschützer unterbemannt; hingegen sind die abmahnwütigen Anwälte, die heutzutage ja überall im Internet ihre Fühler ausstrecken, ein absolut reales und selbst bei glücklichem Ausgang höchst unerquickliches Völkchen.

Also: Finger weg von solchen Symbolen und am besten auch solchen, die ihnen ähneln.

Decebalus:
Das ist eine rein juristische Frage (von daher verstehe ich die Androhung eines Verschiebens des Thread nicht ganz):

StGB §86 (3)
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung
der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger
Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der
Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der
Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.


D.h.

1. Geschichte ist nicht verboten. Du darfst also SS-Truppen, Pol POt-Figuren oder Wehrmachts Zombies besitzen, ohne das es jemand etwas angeht. Ob das für guten Geschmack spricht, ist ein anderes Ding.

2. Verboten ist das Zeigen von verfassungsfeindlichen Symbolen, außer zu aufklärerischen und wissenschaftlichen Gründen.
- Was verfassungsfeindlich ist, ändert sich immer mal, weil die Nazis sich immer wieder mal auf ein neues Symbol stürzen. Inzwischen ist
z.B. auch das BdM Zeichen verboten.
- Erlaubt ist durch diese Bedingung etwa: Aufnäher mit Hakenkreuz im Mülleimer, Fotos der SS in wissenschaftlichem Aufsatz, [übrigens auch \"Mein Kampf\"-Texte im Schulunterricht in aufklärerischer Absicht (wer aufgebracht hat, dass das Buch verboten sei, hat keine Ahnung)].
- Spielzeug ist weder aufklärerisch noch wissenschaftlich, also dürfen diese Symbole nicht auf Modellen gezeigt werden. (Ausnahme wäre sicher ein Diorama für ein Museum, aber wer baut das schon.)

Diomedes:
Da gibt es nicht viel zu erklären.
Wenn ein Thema of topic ist wird es in den entsprechenden Bereich verschoben. Wenn ein Thema juristisch bedenklich ist wird es gelöscht.

SOTR ist vom Design her so gehalten, daß es in Läden verkauft werden darf. Und solange FOW hier erhältlich ist braucht man sich um Westwind oder Darksons keine Gedanken zu machen.

Mad Mö:

--- Zitat von: \'Decebalus\',index.php?page=Thread&postID=4289#post4289 ---- Erlaubt ist durch diese Bedingung etwa: Aufnäher mit Hakenkreuz im Mülleimer, Fotos der SS in wissenschaftlichem Aufsatz, [übrigens auch \"Mein Kampf\"-Texte im Schulunterricht in aufklärerischer Absicht (wer aufgebracht hat, dass das Buch verboten sei, hat keine Ahnung)].
--- Ende Zitat ---
Kleine Randnotiz: Die Urheberrechte von \"Mein Kampf\" liegen bei der bayrischen Staatsregierung.
2016 endet die Schutzfrist... :whistling:

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