@ NurgleHH
Jetzt mach mal halblang und tief ein- und ausatmen....
1.) Der Insolvenzverwalter prüft nicht alle Eingänge persönlich, der hat seine Mitarbeiter bzw. die Buchhaltungskraft von der insolventen Firma dafür.
2.) Die Vermutung liegt nahe, dass es eben sich um ein Büroversehen handelt.
3.) Da gebe ich Dir Recht: So was darf nicht passieren, denn die Gefahr besteht nun, dass wenn jemand auf solch eine Mahnung doppelt zahlt (Einzug + Mahnung), dann ist das Geld weg und man kann sich mit der Rückforderung in die lange Reihe der Gläubiger stellen. Allerdings ist die Insolvenzverwalter dann haftbar zu machen und zum Regress verpflichtet.
Wenn Du von Betrug sprichst, dann musst Du einen Vorsatz nachweisen. Ich kann hier lediglich eine Fahrlässigkeit erkennen.
Daher: Schreib einen Zweizeiler per Fax oder Einschreiben an den Insolvenzverwalter und weise ihn auf seinen Fehler hin unter Beifügung einer Kopie Deines Kontoauszuges und die Sache hat sich erledigt.