RegelÀnderungen im Regelwerk werden in jeder weiteren Version rot markiert, so dass niemand mehr alle Seiten immer neu ausdrucken muss.
1.
RegelÀnderungen gelten immer erst ab den Wintermonaten (Oktober). Bis dahin gelten immer die aktuellste Version.
2.
Einheiten werden ab Oktober so aufgebessert:
Alle Verluste in einer Kohorte (Rekruten, LegionĂ€re, Veteranen) werden durch Rekruten ersetzt. Die Spieler zahlen den Preis fĂŒr einen Rekruten, behalten jedoch die FĂ€higkeiten und Werte der entsprechenden Einheit. Das bedeutet z. B.: Wenn eine 12 Mann groĂe Veteraneneinheit 4 neue Rekruten erhĂ€lt, hat diese spieltechnisch eine 16 Mann Veteraneneinheit.
3.
Neue Kohorten sind immer Rekruten. Kein Spieler kann neue Kohorten ausheben mit dem Status LegionÀr oder Veteranen. Durch die Schlachten erhalten sie einen entsprechenden Status.
4. Regel ab sofort
Veteranen/LegionÀre/Milizen: Werden immer in Kohorten zu 16 bis 24 Modellen aufgestellt. Sind die Einheiten nach einer Schlacht nicht mehr auf SollstÀrke so gibt es drei Alternativen:
1. Die Einheiten werden so zusammengelegt das so viele der Truppen wieder SollstÀrke haben. Diese Kohorte kann wieder kÀmpfen.
2. Sind danach noch Einheiten unter SollstĂ€rke, muss der Spieler in jedem Kampagnenzug zuallererst Punkte in die AuffĂŒllung dieser Einheiten investieren und darf erst danach, wenn die Kohorten wieder aufgefĂŒllt sind, Punkte fĂŒr andere Vorhaben investieren. Diese Kohorte kann wieder kĂ€mpfen
3. Oder diese Kohorte unter 16 Mann darf nicht mehr in einem Kampf beteiligt sein. Diese Einheit kann sich bewegen, jedoch nur in den eigenen Provinzen. Diese Kohorte kann nicht kÀmpfen.
5.
Kleine Einheiten
Die kleinste Streitmacht, die bewegt werden darf betrĂ€gt 500 Punkte. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Kohorten oder Hilfstruppen bewegt werden. Somit wird eine gewisse Ăbersicht bewahrt und es macht die Verwaltung des Spiels einfacher. Sobald eine Truppe unter 500 Punkte gerĂ€t, darf sie nicht mehr bewegt werden und gilt als nicht einsatzfĂ€hig. Erst wenn diese Armee durch Nachschub wieder auf ihre 500 Punkte gebracht werden, darf sie sich wieder frei bewegen.
Ausnahme von dieser Regel sind Einheiten, die sich zur Erholung (siehe Kapitel EinheitegröĂe) innerhalb der Provinz bewegen. Diese Einheiten verbleiben dann in einer Provinz bzw. einem Verwaltungsbezirk bis sie wieder auf die alte SollstĂ€rke ist. Dann kann sie sich wieder einer Legion anschlieĂen. Erst ab einer StĂ€rke von 500 Punkten darf sie sich frei bewegen und auch Gegner angreifen.