Sweetwater Forum
Kaserne => Basteln und Bemalen => Thema gestartet von: gelter am 28. April 2016 - 11:41:59
-
Hi,
ja das Thema klingt etwas seltsam. Mir gehts um folgendes:
Ich knete gerade an eine 28mm Mini die einer Filmfigur nachempfunden ist und von Aussehen dieser sehr ähnlich sieht.
Soweit denke ich ist das kein Problem. Darf ich diese Figur falls ich sie gieße dann auch verkaufen oder mache ich mich damit in irgendeiner Form strafbar?
lg Martin
-
Irgendwer wird da immer reklamieren, dass damit bereits bestehende
Rechte berührt werden und sei es nur um Ärger und Geld zu machen.
Bin mal gespannt was auf Deine Frage an wirklich wichtigen Beiträgen
hier eingeht.
mfg
newood
-
Das geht erfahrungsgemaess ohne Probleme. Es hilft natuerlich wenn Du es vermeidest den Namen des Characters der Die als Vorlage dient in Deinen Onlineshop zu schreiben.
-
Ja einen anderen Namen würde ich selbstverständlich benutzten man muss ja nichts provozieren.
-
Bei nem anderen Namen sollte das im Minisektor gar kein Problem sein - Beispiele sind die Time
Bandits Robbers oder auch neuer \"A bunch of A-holes\" statt Guardians of the Galaxy.
-
Wie meine Vorgänger schon geschrieben haben: Man kann sich an bestehenden Beispielen orientieren, vieles wird geduldet so lange die Namensrechte nicht verletzt werden. Hängt natürlich auch vom betroffenen Rechtebesitzer ab, manch einer ist wohl abmahn/klagefreudiger als andere.
Irgendwer wird da immer reklamieren, dass damit bereits bestehende
Rechte berührt werden und sei es nur um Ärger und Geld zu machen.
Bin mal gespannt was auf Deine Frage an wirklich wichtigen Beiträgen
hier eingeht.
mfg
newood
Na, der erste ist schonmal nutzlos.
-
Ist das bei Zombicide nicht auch so, dass die jede Menge Film- und Fernsehstars nachgeknetet und denen nur einen anderen Namen verpasst haben? \"Das ist Dave und nicht Sheldon!\"
-
Es gibt doch zahllose Beispiele von Firmen die genau das schon gemacht hatten. Westwind kommt mir da mit seinen Survivors in den Sinn. Edit: Moderne Filmproduktionen koennen offenbar schon problematisch sein. Ich erinnere mich an einen Menschen der ueber Kickstarter Urlaub in \"Hobbit-hoehlen\" angeboten hatte. Da ist New Line Cinema wie der Teufel aus der Kiste gesprungen. Er hatte dann wohl einfach die Beschreibung seines Angebots geaendert und gut wars.
-
Bei Zombicide gab es tatsächlich den Fall, dass für Samuel L. Jackson und Uma Thurman neue Sculpts gemacht werden mussten, aber an den genauen Grund kann ich mich nicht erinnern (kann man sicher finden, wenn man sucht) - die neue Variante wurde dann aber anstandslos ausgeliefert.
Es sieht also aus, als könnte man grundsätzlich das schon machen, wenn man Sorgfalt (zum Beispiel die Namen, wurde ja schon erwähnt) walten lässt.
Bin bei deiner Mini gespannt, was es \"nicht\" wird ;)
-
\"Hobbit\" ist eine eingetragene Marke, deswegen gab das da Zores. ;)
-
Das eigene Modellieren ist künstlerische Freiheit. Don Trojani hat auch mal Zores veranstaltet, weil einer von seinen Gemälden sich inspirieren ließ. Hat ihm aber nix genützt. Aber bei den Namensrechten sieht es ganz anders aus. So wie Schrumpfkopf und andere das beschrieben haben, ist es. Nicht bange machen lassen.
-
Danke euch allen. Das bekräftigt mich doch sehr, jetzt kann es voller Motivation weiter gehn.
lg
-
jemandem verwechselt werden können, der nachher
in Deutschland am Rad dreht !
newood
-
Meinst du die Fee vom Glücksrad? :)