Sweetwater Forum
Der Pub => An der Bar => Thema gestartet von: Christof am 25. August 2009 - 15:54:27
-
Also ich finde das hier super, auch wenn die Bezeichnung irreführend ist... Aber man hat ja das Bild :D :
http://www.battlefield-berlin.de/shop/index.php?cat=WG1450&product=HV_18AC
Da könnte man glatt zwei bestellen...
Gruss Christof
-
Also ich finde das hier super, auch wenn die Bezeichnung irreführend ist... Aber man hat ja das Bild :D :
http://www.battlefield-berlin.de/shop/index.php?cat=WG1450&product=HV_18AC
Da könnte man glatt zwei bestellen...
Gruss Christof
Meinst Du nicht, dass die Bezeichnung \"Kleiner Schuppen\" stimmt und nur das falsche Bild eingestellt wurde?
-
Wie ich letzt mal las, sind Käufe im Netz, bei so nem Shop, schon verbindlich, wenn die Bestätigungsmail kommt.
Beispielfall in der Zeitung, der tatsächlich vorkam, waren HD Fernseher für 1999€ bie Quelle, die ausverstehen für 199,9 angeboten wurden, und dann auch so verkauft werden mussten, an die die sie schon geordert hatten, als man das merkte
Jedoch wird eben nach bezeichnugn gegangen, nicht nach Bild,
also wird man wohl doch nur den kleinen Schuppen kriegen ;)
auch wenns schon lustig wäre
-
Wie ich letzt mal las, sind Käufe im Netz, bei so nem Shop, schon verbindlich, wenn die Bestätigungsmail kommt.
Beispielfall in der Zeitung, der tatsächlich vorkam, waren HD Fernseher für 1999€ bie Quelle, die ausverstehen für 199,9 angeboten wurden, und dann auch so verkauft werden mussten, an die die sie schon geordert hatten, als man das merkte
Meines Wissens fällt das unter die Kategorie Mythen und Legenden. Bei offensichtlichen Irrtümern ist der Verkäufer nicht verpflichtet sich an das falsche Angebot zu halten. Wir leben schließlich nicht in den USA.
-
Netter Schuppen. Aber wenn das schon nur ein Schuppen ist, was fällt dann unter die Kategorie \"Migthy Fortress\" :D .
-
Nein, das Bild ist schon richtig,sie haben nur den falschen Maßstab angegeben nicht 25 sondern 2,5 mm ;)
-
Wie ich letzt mal las, sind Käufe im Netz, bei so nem Shop, schon verbindlich, wenn die Bestätigungsmail kommt.
Beispielfall in der Zeitung, der tatsächlich vorkam, waren HD Fernseher für 1999€ bie Quelle, die ausverstehen für 199,9 angeboten wurden, und dann auch so verkauft werden mussten, an die die sie schon geordert hatten, als man das merkte
Meines Wissens fällt das unter die Kategorie Mythen und Legenden. Bei offensichtlichen Irrtümern ist der Verkäufer nicht verpflichtet sich an das falsche Angebot zu halten. Wir leben schließlich nicht in den USA.
Also obiges ging durch die Medien, gerade ein paar Tage ist es her. Siehe z.B. hier (http://www.shopbetreiber-blog.de/2008/09/10/ag-fuerth-quelle-muss-fernseher-zu-versehentlich-ausgezeichnetem-niedrigpreis-liefern/).
-
Netter Schuppen. Aber wenn das schon nur ein Schuppen ist, was fällt dann unter die Kategorie \"Migthy Fortress\" :D .
Das etwa ging mir auch durch den Kopf :thumbsup:
-
ich denke mal, dass bei solchen entscheidungen auch verhältnismäßigkei irgendwie berücksichtigt wird. quelle geht an sowas nicht kaputt (oder kaputter..). wenn das einem kleineren händler passiert wird das ja ziemlich schnell ruinös - in dem fall würde ich annehmen, dass eine andere entscheidung möglich ist.
-
Wie ich letzt mal las, sind Käufe im Netz, bei so nem Shop, schon verbindlich, wenn die Bestätigungsmail kommt.
Das passt so richtig gut zu unserer Diskussion über die Probleme der Einzelhändler.
Ansonsten hat das AG Fürth hier doch eindeutig ein Fehlurteil getroffen.
-
Also obiges ging durch die Medien, gerade ein paar Tage ist es her. Siehe z.B. hier (http://www.shopbetreiber-blog.de/2008/09/10/ag-fuerth-quelle-muss-fernseher-zu-versehentlich-ausgezeichnetem-niedrigpreis-liefern/).
Da ging es aber um eine falsche Preis Bezeichnung, nicht um eine falsche Bebilderung. Dazu noch (wenn ich es richtig verstanden habe, bin schließlich kein Jurist) war dieser Fall durch AGB und den Umstand \"Vorkasse\" bedingt. Ein generelles Recht auf Auslieferung von falsch bepreister Wahre kann man daraus eher nicht ziehen.
Ich würde mich auch hüten dem Laden meines Vertrauens so was aus dem Kreuz leiern zu wollen.
-
Also obiges ging durch die Medien, gerade ein paar Tage ist es her. Siehe z.B. hier (http://www.shopbetreiber-blog.de/2008/09/10/ag-fuerth-quelle-muss-fernseher-zu-versehentlich-ausgezeichnetem-niedrigpreis-liefern/).
Da ging es aber um eine falsche Preis Bezeichnung, nicht um eine falsche Bebilderung. Dazu noch (wenn ich es richtig verstanden habe, bin schließlich kein Jurist) war dieser Fall durch AGB und den Umstand \"Vorkasse\" bedingt. Ein generelles Recht auf Auslieferung von falsch bepreister Wahre kann man daraus eher nicht ziehen.
Ich würde mich auch hüten dem Laden meines Vertrauens so was aus dem Kreuz leiern zu wollen.
Ich hoffe mal sehr das es hier wirklich niemandem darum geht. Ich fand es war nur wegen der Schuppenbezeichnung und dem Bild einen Lacher wert. Wir wissen doch alle, dass man in .de die Inhaltsangabe lesen muss und das Werbebild nichts damit zutun haben muss.
Gruss Christof
-
Also obiges ging durch die Medien, gerade ein paar Tage ist es her. Siehe z.B. hier (http://www.shopbetreiber-blog.de/2008/09/10/ag-fuerth-quelle-muss-fernseher-zu-versehentlich-ausgezeichnetem-niedrigpreis-liefern/).
Da ging es aber um eine falsche Preis Bezeichnung, nicht um eine falsche Bebilderung. Dazu noch (wenn ich es richtig verstanden habe, bin schließlich kein Jurist) war dieser Fall durch AGB und den Umstand \"Vorkasse\" bedingt. Ein generelles Recht auf Auslieferung von falsch bepreister Wahre kann man daraus eher nicht ziehen.
Ich würde mich auch hüten dem Laden meines Vertrauens so was aus dem Kreuz leiern zu wollen.
Alles richtig was du sagst, nur ist es leider wirklich so passiert und keine \"Urbane Legende\", wie du (und ich auch bevor ich den Artikel las) gedacht hattest. Aber dann auch mal zurück zum Thema. ;)