Jein, kommt immer darauf an nach welchem Recht der Hersteller dich verklagen will. Nach angloamerikanischem Recht muss er dich sogar verklagen, will er seine eigenen Rechte nicht auf Dauer verlieren. Menchanismen lassen sich übrigens schon schützen, wenn sie absolut neuartig sind.
So neuartig wie die Regelmechnismen von GW? Wenn ich eine eigene, nichgtkommerzielle Ergänzung zu WAB herausbringe, was brauche ich denn da: das Profil von WAB, fertig. Und das bekommen die niemals geschützt. GW hat doch genau deswegen WAB nicht gemocht, weil man dummerweise auf \"Legionär\" und \"Gallier\" kein Copyright wie auf \"Tyranid\" oder \"Hormagaunt\" durchsetzen kann.
Übrigens hat WotC das Prinzip des Trading Card Games patentieren lassen (und das war ja wirklich neu). Was hat es gebracht? Nicht mal \"tapping\" als Mechsnismus konnten sie schützen, heißt halt in anderen Spielen \"bowing\", \"kneeling\" oder sonstwas.
Das Problem ist nicht, dass sie im Recht sind; wenn sie nicht wollen, dass du was produzierst, dann verklagen sie dich, auch wenn sie wissen, das sie rechtlich keine Chance haben. Sie müssen den Streitwert nur hoch genug anlegen, um dich schon von Anfang an abzuschrecken dir die damit verbundenen Vorleistungen aufzuhalsen.
Und da GW immer wieder recht klagefreudig ist, würde ich es da nicht auf einen Versuch ankommen lassen.
Ok, hier sind wir beim grundsätzlichen Problem des Internets.
Andererseits ist das Internet ja für anonyme Inhalte ideal. Wenn ich eine tolle PDF zu WAB habe und will daran nichts verdienen. Wer will mich denn verfolgen, wenn ich sie im Netz zirkulieren lasse? Und was soll den der Streitwert sein für, sagen wir mal, eine umsonst verteilte Hawaianer-Liste.
Und Angstmachen ist wohl auch wenig sinnvoll. Leon de Grande als der in Deutschland besonders aktive WAB-Sammler kann nicht verklagt werden, weil er Listen und Hausregeln für Turniere sammelt und veröffentlicht. Wo leben wir denn.