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Warhammer Historical Ende
Decebalus:
--- Zitat von: \'Diomedes\',\'index.php?page=Thread&postID=111178#post111178 ---Sehe ich nicht so, im Gegenteil. Da Forgeworld und GW jetzt nicht mehr im Weg sind können die ganzen Autoren, die noch Manuskripte für nicht veröffentlichte Supplements usw. haben, diese der Community direkt zur Verfügung stellen. Dann dürfte WAB nochmal einen guten Sprung nach vorne machen. Ist halt die Frage ob die Leute das machen.
--- Ende Zitat ---
Ich stimme hier zu.
Juristisch kannst Du zu jedem Regelwerk Ergänzungsregeln, Armeelisten als PDFs oder Bücher veröffentlichen - solange Du kein komerzielles Interesse damit verbindest und keinen urheberrechtlich geschützen Inhalt (also Original-Texte, Logos oder Bilder) verwendest. Spielregel-Mechnismen lassen sich als solche nicht schützen. Als Name würde sich etwa \"Ancient Battles\" anbieten.
So gab es etwa zwei Bände zum Pazifik-Krieg von einem privaten Hersteller als Ergänzung zu FoW (wobei ich nicht sicher bin, ob hier nicht doch irgednwelche Fehler gemacht wurden, da die versuchten so zu tun, als sei es ein offizielles FoW-Erezugnis).
So hat FutureWarCommander Listen für 40k Epic enthalten, aber für die geschützten Bezeichnungen andere Namen verwendet (die aber jeder selbst übersetzen konnte).
Und für DBA erscheint gerade eine Ergänzung zu DBA 2 mit Namen DBA 2.2+, das sogar als Konkurrenz zum geplanten DBA 3 gedacht ist.
AndréM:
--- Zitat ---Juristisch kannst Du zu jedem Regelwerk Ergänzungsregeln, Armeelisten als PDFs oder Bücher veröffentlichen - solange Du kein komerzielles Interesse damit verbindest und keinen urheberrechtlich geschützen Inhalt (also Original-Texte, Logos oder Bilder) verwendest. Spielregel-Mechnismen lassen sich als solche nicht schützen. Als Name würde sich etwa \"Ancient Battles\" anbieten.
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Jein, kommt immer darauf an nach welchem Recht der Hersteller dich verklagen will. Nach angloamerikanischem Recht muss er dich sogar verklagen, will er seine eigenen Rechte nicht auf Dauer verlieren. Menchanismen lassen sich übrigens schon schützen, wenn sie absolut neuartig sind.
--- Zitat ---So gab es etwa zwei Bände zum Pazifik-Krieg von einem privaten Hersteller als Ergänzung zu FoW (wobei ich nicht sicher bin, ob hier nicht doch irgednwelche Fehler gemacht wurden, da die versuchten so zu tun, als sei es ein offizielles FoW-Erezugnis).
--- Ende Zitat ---
Das war ein astreiner Betrugsversuch, der auch über ebay lief. Von daher ist dort der Fall recht klar.
--- Zitat ---So hat FutureWarCommander Listen für 40k Epic enthalten, aber für die geschützten Bezeichnungen andere Namen verwendet (die aber jeder selbst übersetzen konnte).
Und für DBA erscheint gerade eine Ergänzung zu DBA 2 mit Namen DBA 2.2+, das sogar als Konkurrenz zum geplanten DBA 3 gedacht ist.
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Das Problem ist nicht, dass sie im Recht sind; wenn sie nicht wollen, dass du was produzierst, dann verklagen sie dich, auch wenn sie wissen, das sie rechtlich keine Chance haben. Sie müssen den Streitwert nur hoch genug anlegen, um dich schon von Anfang an abzuschrecken dir die damit verbundenen Vorleistungen aufzuhalsen.
Und da GW immer wieder recht klagefreudig ist, würde ich es da nicht auf einen Versuch ankommen lassen.
hallostephan:
das denke ich nämlich auch von denen-also privatregeln und ergänzungen im Kämmerlein bis auf weiteres
Decebalus:
--- Zitat von: \'AndréM\',\'index.php?page=Thread&postID=111267#post111267 ---Jein, kommt immer darauf an nach welchem Recht der Hersteller dich verklagen will. Nach angloamerikanischem Recht muss er dich sogar verklagen, will er seine eigenen Rechte nicht auf Dauer verlieren. Menchanismen lassen sich übrigens schon schützen, wenn sie absolut neuartig sind.
--- Ende Zitat ---
So neuartig wie die Regelmechnismen von GW? Wenn ich eine eigene, nichgtkommerzielle Ergänzung zu WAB herausbringe, was brauche ich denn da: das Profil von WAB, fertig. Und das bekommen die niemals geschützt. GW hat doch genau deswegen WAB nicht gemocht, weil man dummerweise auf \"Legionär\" und \"Gallier\" kein Copyright wie auf \"Tyranid\" oder \"Hormagaunt\" durchsetzen kann.
Übrigens hat WotC das Prinzip des Trading Card Games patentieren lassen (und das war ja wirklich neu). Was hat es gebracht? Nicht mal \"tapping\" als Mechsnismus konnten sie schützen, heißt halt in anderen Spielen \"bowing\", \"kneeling\" oder sonstwas.
--- Zitat ---Das Problem ist nicht, dass sie im Recht sind; wenn sie nicht wollen, dass du was produzierst, dann verklagen sie dich, auch wenn sie wissen, das sie rechtlich keine Chance haben. Sie müssen den Streitwert nur hoch genug anlegen, um dich schon von Anfang an abzuschrecken dir die damit verbundenen Vorleistungen aufzuhalsen.
Und da GW immer wieder recht klagefreudig ist, würde ich es da nicht auf einen Versuch ankommen lassen.
--- Ende Zitat ---
Ok, hier sind wir beim grundsätzlichen Problem des Internets.
Andererseits ist das Internet ja für anonyme Inhalte ideal. Wenn ich eine tolle PDF zu WAB habe und will daran nichts verdienen. Wer will mich denn verfolgen, wenn ich sie im Netz zirkulieren lasse? Und was soll den der Streitwert sein für, sagen wir mal, eine umsonst verteilte Hawaianer-Liste.
Und Angstmachen ist wohl auch wenig sinnvoll. Leon de Grande als der in Deutschland besonders aktive WAB-Sammler kann nicht verklagt werden, weil er Listen und Hausregeln für Turniere sammelt und veröffentlicht. Wo leben wir denn.
AndréM:
Wir leben im Kapitalismus. Und verklagen kann dich erst einmal jeder, ob er dann Recht bekommt ist eine andere Sache. Aber in der Regel wirst du das finanziell nicht auf dich nehmen wollen und gibst klein bei. Macht doch die Musikindustrie nicht anders.
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