Zur Frage der Legalität, fällt das ding in die gleiche klasse wie die Armbrüste,
wenn es schussbereit wäre, in der Auktion steht aber das es nicht Schussbereit ist, das würde nochmalige Investitionen bedeuten, wäre aber kein Problem
zur Frage ob es schussfähig hier legal wäre:
Im Gegensatz zum Bogen, kann hier Energie mechanisch gespeichert werden.
dieser scorpion darf von jedem in deutschland gekauft bessen transportiert
werden wenn er 18 ist
der Sondefall ist das schiessen, der Armbrust/Scorpion (mir unverständlich wieso es im deutschen waffengesetz keinen passus für römische belagerungsgeräte gibt
)
Da eine Armbrust keinen lauf hat, kann man mit ihr laut gesetztlicher definition des schiessens, auch nicht schiessen
zwecks Genauigikeit, erlaubt mir zu zitieren
Nach der Legaldefinition in Anlage 1 Abschnitt
2 Nr. 7 schießt, wer mit einer Schusswaffe Geschosse durch einen Lauf verschießt, Kartuschenmunition
abschießt, mit Patronen- oder Kartuschenmunition Reiz- oder andere Wirkstoffe verschießt oder pyrotechnische
Munition verschießt.
Das bewegen eines geschosses mithilfe mechanischer Energie (landläufig schiessen) der Armbrust fällt NICHT unter das Waffengesetz
jedoch gelten natürlich die üblichen anderen Gesetze der BRD weiterhin, das heisst, mit so nem Ding im Garten hat man dauernd anzeigen am Hals wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses, Bedrohung oder sonstwas (wenn das dingens in ne richtung zielt wo irgendwo in nen paar hundert metern ein haus steht etc.
und das Geschoss sollte tunlichst nicht das grundstück verlassen
Für sowas braucht man ein großes Grundstück, zb in den Usa, da könnte man mit Vergnügen damit rumballern