Gerade wollte ich mit einem Thread auf die Erhöhung der Zollfreigrenze im September aufmerksam machen und wie sich das auf den Deutschen Tabletopmarkt auswirken wird.
Ich las mich nochmals in die neusten Meldungen ein, da kam man zu folgendem traurigen Ergebnis,
Der Zoll hatte sich anfangs nicht klar ausgedrückt, und erst auf Nachfragen in letzer Zeit hat er sich korrigiert (wobei ich da eher Druck vom Handel vermute, da sonst eben alle waren bis 150 € ohne die 19% einfuhrumsatzsteuer+3% ándere steuer reingekommen wären)
in der klarstellung heist es nun eben, die 19% ab22€ gibt es immer noch, nur die 3,5€ fallen weg bis 150€
Im Endeffekt war also alles für die Katz
hier die vollständige Quelle (die ich auch durch überprüfen mit anderen Verifiziert habe, jedoch gibt es immer noch viele jubelquellen im netz, aber die wissens eben noch nicht)
Kleinsendungen: Zoll zieht Meldung zurück
Vor kurzem machte ich ein kurzes Posting darüber in irgend einem Thread, dass ab Dezember sich (Online-)Bestellungen außerhalb der EU mehr lohnen. Dadann die Zoll-Freigrenze für Kleinsendungen von 22 auf 150 Euro steigt. Für Kleinsendungen, abgesehen von einigen Ausnahmen, gibt es weder Einfuhrzölle noch Einfuhrumsatzsteuer (entspricht der Mehrwertsteuer).
Das basierte auf einer Mitteilung bei Zoll.de, einer Seite des Bundesfinanzministeriums. Auf Grund eines Leser-Hinweises stellte ich nun fest, dass der Link ins Leere führt. Ich fragte beim Zoll nach und bekam heute von der Bundesfinanzdirektion Südwest eine Antwort:
Wie ursprünglich gemeldet, wird sich ab dem 01. Dezember 2008 für Sendungen mit geringem Wert die in Artikel 27 der ZollbefreiungsVO genannte Wertgrenze von derzeit 22 Euro auf 150 Euro erhöhen. Diese Information ist nach wie vor richtig; die Änderung gilt aber nur für Zölle, für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der alten Wertgrenze von 22 Euro.
Da die Darstellung im Internet zu zahlreichen Missverständnissen geführt hat und andere mit der Erhöhung zusammenhängende gesetzliche Änderungen noch nicht abschließend entschieden sind, haben wir den Text im Internet wieder geändert. Wenn das Gesamtpaket entschieden ist, werden wir Sie rechtzeitig und umfassend informieren.
In der maßgeblichen Europa-Verordnung 274/2008 ist von einer Unterscheidung zwischen Einfuhrzöllen und Einfuhrumsatzsteuer übrigens nicht die Rede, sondern nur von der Wertgrenze für Kleinsendungen.
Die in Artikel 27 der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 festgelegte Wertgrenze von 22 ECU wurde seit 1991 nicht erhöht, während gleichzeitig die Zölle erheblich verringert oder sogar abgeschafft wurden. Folglich ist die Wertgrenze für Kleinsendungen mit geringem Wert anzuheben.
Sollte die Idee der Kleinsendungen mal etwas mit Verwaltungsvereinfachung zu tun gehabt haben, so ist davon bei unterschiedlichen Wertgrenzen von 22 und 150 Euro nicht mehr viel übrig.
Ich kann mich daher des Gedankens nicht erwehren, der heimische Handel könnte in den vergangenen Tagen etwas Druck gemacht haben, etwa mit Argumenten wie: “Wir können auch nicht bis 150 Euro ohne Mehrwertsteuer verkaufen.”
Quelle Finblog.de