Urheberrecht sagt ja daĂ Du das Recht des Urhebers nicht verletzen darfst und auch nicht seine Nutzungsrechte.
korrekt wÀre das so:
Der Zinnfiguren-Sculptor macht Figuren fĂŒr eine Firma - die Firma muĂ seinen namen nennen und erwirbt die Nutzungsrechte am sculpt, darf ihn also vervielfĂ€ltigen
Die Firma erzeugt Kopien und verkauft sie, man muĂ also die Firma nennen und den Sculptor, und darf das Nutzungsrecht der Firma nicht verletzen, also die Figuren kopieren (abgieĂen), egal ob man sie selber benutzt oder weitervekauft.
Dito fĂŒr den HĂ€ndler, wobei der aber das nur durchreicht, also nicht genannt werden muĂ.
Wenn man die Figur bemalen lĂ€Ăt, erwirbt man das Nutzungsrecht, der Bemaler mĂŒĂte aber trotzdem genannt werden.
Das Urheberrecht ist unverĂ€uĂerlich, man muĂ die Autoren einer kreativen Leistung also immer nennen.
Verkauft wird immer nur das Nutzungsrecht - da sollte man schon genau unterscheiden.
Wenn die Figuren die Du abbildest also nicht etwas darstellen, woran die Firma ein Urheberrecht hĂ€lt (Beispiel GW), muĂt Du die Firma eigentlich auch nicht erwĂ€hnen.
Nutzungsrechte verletzt Du von Niemandem, wenn Du Figuren fĂŒr ein Spiel abbildest.