Der Pub > An der Bar

Wie lang braucht ein Päckchen FAA Miniaturen vom Flughafen Frankfurt bis in die Innenstadt Frankfurt am Main?

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Riothamus:
Eigentlich musst Du Dich erst einmal an Deinen Lieferanten wenden. Du bist ja nicht der Kunde von DHL, sondern er.

Constable:
Du kannst das eigentlich zuerst gar nicht machen. Das muss der Absender versuchen.

Sebastian77:
Stimmt, aber die Ware ist mein Eigentum. Da sich DHL weigert, mir mein Eigentum auszuhändigen, wende ich mich an die Bundesnetzagentur. Unseriösen Packetverschiebern kommt man allein nicht bei. Sehe auch nicht ein, organiesiertes verschwindenlassen zu decken.

M. f. G.   Sebastian

Riothamus:
Wirklich, Dein Eigentum? Oder nicht eher das des Händlers? Wer hat bei Eurem Geschäft die Verpflichtung, dass Du die Ware bekommst? Erkundige Dich da mal, wie es bei Bestellungen im Ausland ist. Ich würde darauf tippen, dass der Händler dafür zuständig ist, dass Du die Ware erhältst. Wenn nicht, mache ich einen Versandhandel auf. ;)

Camo:
Vielleicht hilft dir das hier weiter.
Nach deutschem Recht haftet der Händler bis es an den Kunden übergeben wurde. Nach europäischem Rechtmüsste ich mich genauer einlesen, das internationale Privatrecht habe ich nicht mehr im Kopf, das ist zu lange her.

Nützliche Suchworte wären \"Gefahrenübergang\" und Internationales Privatrecht\", denke ich.

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