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Tiny-Soldiers Forum geht offline

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Flotter_Otto:
Mit dem Datenschutz wird es ganz schön übertrieben. Vielleicht hilft es seine Einwilligung zu geben, daß einen die gesetzlich beanstandeten Gründe nicht interessieren, wenn man in diesem speziellen Forum irgendwie aktiv ist. Bisher war alles ok und alle hier waren zufrieden. Das ist so ähnlich, wie wenn ich beim Arzt in eine Körperverletzung einwillige, um behandelt zu werden. Eine Spritze kriegen oder operative Eingriffe fallen z.B. darunter. Hier geht es um\'s Hobby und da will ich nicht durch irgendwelche unausgegorenen Gesetze belästigt werden. Hier schadet doch niemand einem anderen, wenn es rund um\'s Hobby geht. Mir scheint, als würden Problematiken an den Haaren herbeigezogen, die dann mit Schnellschüssen gesetzlich geregelt werden.
Ich würde nicht jeden Unfug klaglos hinnehmen.
Gruß Bernd

Schmagauke:
Schlimmer:
Dieses Gesetz schadet Foren etc, FB&Co, die man eigentlich hätte treffen müssen, ziehen eher noch Nutzen daraus.

Klabautermann:
Mal ein verständlicher Auszug aus der DSGVO nur zum Thema Rechte des Users (https://eu-datenschutz-grundverordnung.net/rechtmaessigkeit-der-datenverarbeitung/):

Was bedeutet rechtmäßig?



Nur weil Dir etwas richtig vorkommt ist es noch lange nicht „rechtmäßig“.
Rechtmäßigkeit ist daher immer in Bezug auf „geltendes Recht“ zu verstehen. Eine Merkhilfe ist die Definition „richtig nach der geltenden Gesetzes- oder Rechtslage“. Der gegenteilige Begriff wäre „rechtswidrig“, was „entgegen dem geltenden Recht“ bedeutet.


Alles ist verboten, außer ...



Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist grundsätzlich verboten. Das bedeutet: „Du darfst diese Art von Daten nicht verarbeiten“. Das nennt man das „Verbotsprinzip“.
Die Antwort auf „darf ich das?“ ist immer „Nein“
Am besten verstehst Du die Verordnung, wenn Du immer davon ausgehst, dass es generell verboten ist. „Ich darf das nicht machen, außer …“. Deine Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur dann in Ordnung, wenn Du die Frage „Warum darf ich die Daten verarbeiten“ mit einer auf Dich anwendbaren Rechtsgrundlage begründen kannst.










Grundlagen für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung in der DSGVO



Im Art.6 DSGVO werden die allgemeinen Bedingungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten behandelt. Ein Wort, das in dem Zusammenhang oft verwendet wird, ist „Erlaubnistatbestand“. Beispiele für rechtmäßiges Verarbeiten sind u.a.:

* Einwilligung des Betroffenen
* „überwiegendes berechtigtes Interesse„ des Verarbeiters (Direktwerbung, Marketing-Ziele)
* Vertragserfüllung (jemand bestellt in Deinem Shop – die Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Lieferung, Rechnung, Zahlung und Garantien sind vom Verbot ausgenommen). Achtung! Dieser Vorgang berechtigt Dich nicht dem Kunden automatisch Werbemails zu senden. Dafür muss er gesondert eine Einwilligung erteilen.
* Weiterverarbeitung für einen anderen Zweck als bei ursprünglicher Erhebung angegeben ist nur dann möglich, wenn Du ausreichend Informierst und eine Einwilligung dazu erhältst.
* Wenn es um Leben oder Tod geht (jemand hat einen Unfall und Du ermittelst z.B. seine Blutgruppe)
* gesetzliche Verpflichtung (das wäre die Aufbewahrungspflicht für Unterlagen für die Steuerbehörden usw …)
* Anonyme Daten oder Daten, die öffentlich frei verfügbar sind, kannst Du uneingeschränkt verarbeitenDann kommt noch die Dokumentationspflicht: Eigentlich für Unternehmen ab 250 Mitarbeiter, oder aber \"wenn die Verarbeitung mehr als nur gelegentlich erfolgt\"

HaHaHa, da ist JEDES Forum betroffen, die Verarbeitung von Benutzerdaten erfolgt täglich, zumindest bei den meisten Foren die neue Mitglieder bekommen, aus denen alte wieder austreten etc..

Datenschutzbeauftrager: Muss benannt werden unter gewissen umständer, das sollte man aber mit seinem Datenschutzexperten abklären... gehts noch?!?! Der hat zwar keine Verantwortung, ist aber der Depp der alles protokollieren darf und muss

Ach, da ist noch viel mehr, über das ich mich aufrege......

Ich kann nur sagen, das ich das als OneManShow nicht stemmen kann, ohne Gefahr zu laufen abgemahnt zu werden. Und welchen Sinn hat ein Forum OHNE externe Bilder?!?! Selbst wenn die Bilder zwischengespeichert werden, ImageProxie oder in einer eigenen Galerie, wer versichert mir das der User die Rechte an dem Bild hat`!``!

Graf Gaspard de Valois:
Die ganze Sache ist eher eine unübersichtliche Grauzone.


Diejenigen die bisher mit den Daten gehandelt haben, werden jetzt die Abmahnung als neues \"Geschäftsfeld\" nutzen!
So hat man den Bock zum Gärtner gemacht.

Ich kann gut verstehen, dass man unter diesen Umständen sehr vorsichtig ist.

Frank:

--- Zitat ---Der hat zwar keine Verantwortung, ist aber der Depp der alles protokollieren darf und muss
--- Ende Zitat ---

Da bist Du völlig falsch informiert.

Ich muss mich gerade beruflich mit der Thematik befassen. Nach meinem Kenntnisstand haftet der Datenschutzbeauftragte PRIVATRECHTLICH, wobei der Kostenrahmen von meines Wissens 300.000 € pro Schadensfall mit der Novellierung ab dem 28. Mai in den Millionenbereich verschoben wurde. Dieses gilt jedoch nicht nur für Schadensfälle, sondern auch für behördliche Bußgelder für Verstöße gegen dieses Gesetz.

Und die Idee


--- Zitat ---
--- Zitat ---Vielleicht hilft es seine Einwilligung zu geben, daß einen die gesetzlich beanstandeten Gründe nicht interessieren,
--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---

könnt Ihr ebenfalls vergessen, da juristisch nicht machbar. Du kannst ja auch nicht bestimmen, das im Falle Deiner Ermordung keine Straßverfolgung des Täters erfolgt, weil Du das nicht möchtest.

Um Missverständnisse zu vermeiden: Ich bin kein Jurist und gebe hier auch nur meine persönliche Meinung wieder. Vielleicht haben wir ja hier einen Fachmann unter uns, der das etwas genauer und verständlicher ausführen kann?

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