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DSGVO für das Sweetwater Forum
Riothamus:
Nur rein \"persönliche\" und \"familiäre\" Seiten sind von der DSGVO ausgenommen. Schau einfach mal in den Gesetzestext. Das steht nämlich da drin.
Da das Forum nicht nur für einen betrieben wird, sondern für eine Community ist es wohl nicht persönlich, oder? Und da wir nicht alle miteinander verwandt sind, trifft wohl auch \"familiär\" nicht zu, oder?.
Das mit den Angestellten bezieht sich nur auf die Sache mit dem Datenschutzbeauftragten, wenn ich mich da nicht sehr irre. Zu dem hatte zumindest ich mich aber gar nicht geäußert.
Und \"kommerziell\" dürfte keineswegs gleichbedeutend mit \"gewerbsmäßig\" sein. Das sind schließlich schon im Alltag keine Synonyme. Und natürlich wird das Forum mittelbar von Werbung gespeist. In welchem Ausmaß ist da anscheinend unerheblich, wenn wir mal den zitierten Text betrachten. Da steht nicht, dass das der Hauptinhalt sein muss. Da steht nur, dass es reicht, wenn es so ist. Und das ist eben so, wie du selbst sagst. Zudem wird hier sogar Werbung gemacht. (Brother Vinnie und andere kleinere Figurenschmieden und kostenpflichtige Veranstaltungen z.B.) \"Unmittelbar\" ist tatsächlich das Zauberwort für den ersten Teil der Aussage, steht aber im Gegensatz zu \"bloß mittelbar\" vor dem zweiten Teil, oder nicht? Aber das wichtigste ist, dass es vollkommen egal ist, ob das Forum gewerbsmäßig ist: Eine Abmahnung braucht nicht rechtmäßig zu sein, damit es vor Gericht geht. Und wo Begriffe nicht geklärt sind, dauert es da lange. Oder liege ich damit falsch?
Wohlgemerkt: Ich sage nicht, dass alle in Panik geraten sollen, ich sage nur, dass es besser ist, sich an die Verordnung zu halten. Und sich nichts vorzumachen. Ihr könnt gewerbliche Posts nicht effektiv ausschließen. Schon die Aussage, dass die gezeigten Minis von den Perrys oder Donnington oder Zvezda sind, oder die Nennung eines Buchtitels kann Werbung sein, oder nicht? Beides Dinge, die zum sinnvollen Betrieb des Forums notwendig sind. Und welche Definitionen werden herangezogen? Die Verordnung gilt unmittelbar in Deutschland, kann nur von der EU geändert werden. Und die nimmt eben keine Rücksicht auf die Definitionen und Lernkarteien deutscher Juristen. Ist es da also überhaupt möglich die deutschen Definitionen anzuwenden? Ist nicht vielmehr zu fragen, wie die Verordnung gemeint ist? Eine Implementierung in das deutsche Recht durch den Bund und Ausführungsverordnungen der Länder dürften doch wohl -spätestens auf EU-Ebene- an den Gerichten scheitern, wenn das nicht berücksichtigt wird.
Der Skandal ist keinesfalls, dass wir versuchen würden, das auf Ländereben zu regeln. Der Skandal ist, dass die Verordnung in Deutschland eben nicht implementiert wird, weil die Klärung der Unterschiede bei wichtigen Begriffen nicht vorgenommen werden. Welche Definition gilt? Europäische, Deutsche, die des Landes, das Vorbild für eine Regelung war oder ist die Verordnung isoliert zu betrachten. Und wie steht überhaupt eine europäische \'Verordnung\' zu \'Gesetzen\'? Der Skandal ist einfach, dass Regierung und Gesetzgebung wieder mal eine ganze Menge bei den eh schon überlasteten Gerichten abladen und damit eben Unsicherheit schaffen.
Und damit ist es zwar noch lange nicht rational, in Panik zu geraten, doch pure Gelassenheit ist genausowenig sinnvoll.
Edit: Und wie ich schon sagte, irgendwo gelten Daumen bestimmt als Währung. ;)
Rohirrim:
Aber ihr haut jetzt alles durcheinander. Der Datenschutz betrifft den Schutz der User-Daten. Wenn eine Site (auch familiäre) Daten andere Nutzer sammelt und speichert betrifft sie auch die Datenschutzverordnung. Ob hier Händler posten oder Produkte gezeigt werden spielt doch dafür auch keine Rolle. Nur wenn eine Verlinkung implementiert ist, die Daten des Nutzer beim Anklicken zu Dritten schickt.
Wir sollten abwarten, was die Admins hier bis Ende März auf den Weg bringen. Das ist schon genug Arbeit.
Diomedes:
Genau. Bei uns betrifft das emailadressen der User, Passwörter und private Nachrichten etc. Dazu werden ein Sicherheitszertifikat bekommen.
Ausserdem geht darum die User zu informieren wie ihre Daten verwendet werden. Bei uns werden Userdaten ausschliesslich für den normalen Betrieb der webseite verwendet. Wir geben keine Daten an dritte weiter und werten keine Userdaten aus.
Und kommerziel sind wir auch nicht. Nicht mal ein klein wenig.
Camo:
Kailux Link dreht sich um die Impressumspflicht... das ist NICHT die DSGVO. Überschneidet sich auch gar nicht, kein bisschen.
Von daher: Impressum kommt, kein Plan, warum es bisher nicht da war, aber es wird eins gebaut.
Die DSGVO ist ein anderes Ding. Irgendwo wurde gesagt, es bräuchte einen Datenschutzbeauftragten... das stimmt nicht, wie gesagt braucht man den ab 10 Festangestellten. Der Don ist nicht festangestellt, aber irgendwann werde ich den im Keller festketten, damit er mir auch cooles Zeug baut... muahaha ^^
Was die Abmahnungen betrifft... sorry, da muss ich dir reingrätschen. Eine Abmahnung ist erst einmal ein Schrieb, dass der Schreiber und Absender Geld haben will, weil er irgendein Unrecht durch einen erlitten hat. Da geht nix vor Gericht. Man zahlt dann die Summe oder man zahlt sie nicht. Zahlt man sie nicht, kann der Abmahnende einen vor Gericht ziehen, um das Geld einzuklagen. Das hat aber nur da Aussicht auf Erfolg (zumindest in Sachen DSGVO), wo es ein Konkurrent ist (kann beim Sweetwater nicht vorkommen) oder durch Datenschützer... die haben aber alle Anweisung bekommen, \"angemessene Reaktionen\" einzuhalten. Das bedeutet, nicht direkt eine Geldstrafe.
Versucht also jemand eine Abmahnung ohne dass diese stichhaltig ist, muss man diese nicht zahlen... außer natürlich, man fragt den Abmahnenden, der wird darauf bestehen, dass er das Geld zu bekommen hat. ;)
Aber natürlich halten wir uns an die Verordnungen. Wir wären auch schön blöd, es nicht zu tun. Aber ich bin ausgebildeter Kaufmann und weiß meistens, wovon ich in diesem Bereich rede. Auch wenn ich nicht mehr aktiv bin, ein paar Dinge verlernt man nicht so leicht. Außerdem habe ich einen netten Kontakt zu Juristen. Ich schiebe keine Panik und weiß also auch hier recht genau, wovon ich rede.
Last but not least... ja, es ist EU-Recht, dass aber ins deutsche Recht implementiert wurde - das musste es sogar, wie eigentlich allseits bekannt sein sollte, wer behauptet denn etwas Andere. Es ist ein in deutsches Recht umgesetztes EU-Gesetz, weswegen das nicht so einfach komplett umgemodelt werden kann - es ist aber geltendes deutsches Recht. Sogar mit den Ausnahmeregelungen, die das Gesetz vorsieht, wenn auch nicht alles ausgeschöpft wurde. So ist laut der Bundesregierung das alte Kunst- und Urhebergesetz (KUG) weiterhin in Kraft, sprich für nichtkommerzielle Verbreitung von Fotos soll sich nichts ändern. Einen Skandal gibt es da keineswegs, nur viele Mythen und viel Panik.
Gelassenheit hilft ungemein, nicht noch mehr graue Haare zu bekommen und schützt vor unnötiger Panik. Außerdem hilft Gelassenheit dabei, die Fakten zu kennen und von den Mythen zu trennen. Kann ich nur empfehlen, ehrlich.
Nebenbei ist es völlig Wumpe, ob Daumen irgendwo als Währung gelten, in Deutschland tun sie es nicht, also ist das irrelevant. Auch von der EU wäre es mir nicht bekannt, womit es im relevanten Raum nicht relevant ist mit den Daumen. ;)
Ich geh dann mal weiterbasteln, ja? Merci.
Graf Gaspard de Valois:
Weitermachen! :)
Man muß sich mit der DSGVO beschäftigen, aber Panik hilft hier nicht weiter.
Die Verantwortlichen wissen was zu tun ist!
Dankeschön für Eure Arbeit! :thumbsup:
Ich möchte das Sweetwater Forum nicht missen!
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