Der erst ab einem Warenwert von 150€ (incl. Porto) zum Tragen kommt!
Und: Privatleute können das Porto abziehen, wenn es auf der Rechnung separat ausgewiesen ist.
Abgesehen mal davon, dass ich kürzlich Zinnfiguren in England bestellt habe, deren Warenwert weit unter 150,- Euro lag, und ich kräftig Zoll tahlen durfte, ist es interessant, welche Spekulationen hier so zum Tragen kommen und als Tatsachen verkauft werden.
Aaaalso:
Ich bin Zollbeamter!
Ich bin Dozent bei einer der Ausbildungsstätten der Bundeszollverwaltung.
Ich unterrichte Zollrecht.
Ich unterrichte Warenursprungs- und Präferenzrecht (=> Thema "EUR.1).
Ich war 22 Jahre lang Zolltarifgutachter und unterrichte folglich insbesondere Zolltarifrecht.
Zinnfiguren werden unter der Codenummer 9503 0085 00 0 eingereiht und nirgendwo anders!
Zollsatz: 4,7 % - völlig wurscht, wie hoch der Warenwert.
Die EUR.1 muss der englische Versender (Bacchus, Essex etc.) ausdrucken, ausfüllen und seiner Zollstelle vorlegen, damit die das abstempelt.
DANN können die Figuren zollfrei in die EU eingeführt werden.
Gruß
Kniva