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Zollfreiheit für Zinnfiguren aus England möglich!

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von Krafft:
Es gibt eine allgemeine Zollfreiheit für Spielzeug und Teilen von Spielen. Erklärt die Zinnfiguren nicht zu Sammlerstücken bzw. Kunstwerken, sondern sagt "es ist Spielzeug". Denn wir sind doch alle Männchenschieber

Wookie:

--- Zitat von: Kniva am 09. Juli 2021 - 11:19:06 ---
Für Zinnfiguren besteht grundsätzlich ein Zollsatz von 4,7%.


--- Ende Zitat ---

Der erst ab einem Warenwert von 150€ (incl. Porto) zum Tragen kommt!
Und: Privatleute können das Porto abziehen, wenn es auf der Rechnung separat ausgewiesen ist.

Kniva:

--- Zitat ---Der erst ab einem Warenwert von 150€ (incl. Porto) zum Tragen kommt!
Und: Privatleute können das Porto abziehen, wenn es auf der Rechnung separat ausgewiesen ist.
--- Ende Zitat ---

Abgesehen mal davon, dass ich kürzlich Zinnfiguren in England bestellt habe, deren Warenwert weit unter 150,- Euro lag, und ich kräftig Zoll tahlen durfte, ist es interessant, welche Spekulationen hier so zum Tragen kommen und als Tatsachen verkauft werden.  ::)

Aaaalso:
Ich bin Zollbeamter!
Ich bin Dozent bei einer der Ausbildungsstätten der Bundeszollverwaltung.
Ich unterrichte Zollrecht.
Ich unterrichte Warenursprungs- und Präferenzrecht (=> Thema "EUR.1).
Ich war 22 Jahre lang Zolltarifgutachter und unterrichte folglich insbesondere Zolltarifrecht.

Zinnfiguren werden unter der Codenummer 9503 0085 00 0 eingereiht und nirgendwo anders!
Zollsatz: 4,7 % - völlig wurscht, wie hoch der Warenwert.
Die EUR.1 muss der englische Versender (Bacchus, Essex etc.) ausdrucken, ausfüllen und seiner Zollstelle vorlegen, damit die das abstempelt.
DANN können die Figuren zollfrei in die EU eingeführt werden.

Gruß

Kniva

Decebalus:
Ich hab jetzt keine Ahnung, sondern nur mal ein bißchen gegoogelt. Und die Ergebnisse waren z. B. für die Schweiz (aber solche Regelungen sind doch eigentlich einheitlich).

Danach soll es reichen, dass die Herkunftsbescheinigung unter einer (ziemlich hohen) Summe auf der Rechnung ausgewiesen wird. Also ist ein Formular und die Vorlage beim Zollamt unnötig?!

Stimmt das so?

Kniva:
Ja, es gibt auch die Möglichkeit der Lieferantenerklärung.
Man muss die englischen Firmen nur darauf hinweisen, dass sie das machen - oder halt eine EUR.1 ausfüllen.

Kurz:
Wenn ihr in England bestellt, weist die Firmen darauf hin, dass sie sich ggf. bei ihren zuständigen Zollämtern erkundigen sollen und dass eine zollfreie Lieferung in die EU möglich ist. Die meisten Firmen wissen das gar nicht.

Gruß

Kniva

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