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Winston:

--- Zitat von: \'Dark Warrior\',index.php?page=Thread&postID=37356#post37356 ---Also obiges ging durch die Medien, gerade ein paar Tage ist es her. Siehe z.B. hier.
--- Ende Zitat ---
Da ging es aber um eine falsche Preis Bezeichnung, nicht um eine falsche Bebilderung. Dazu noch (wenn ich es richtig verstanden habe, bin schließlich kein Jurist) war dieser Fall durch AGB und den Umstand \"Vorkasse\" bedingt. Ein generelles Recht auf Auslieferung von falsch bepreister Wahre kann man daraus eher nicht ziehen.
Ich würde mich auch hüten dem Laden meines Vertrauens so was aus dem Kreuz leiern zu wollen.

Christof:

--- Zitat von: \'Winston\',index.php?page=Thread&postID=37381#post37381 ---

--- Zitat von: \'Dark Warrior\',index.php?page=Thread&postID=37356#post37356 ---Also obiges ging durch die Medien, gerade ein paar Tage ist es her. Siehe z.B. hier.
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Da ging es aber um eine falsche Preis Bezeichnung, nicht um eine falsche Bebilderung. Dazu noch (wenn ich es richtig verstanden habe, bin schließlich kein Jurist) war dieser Fall durch AGB und den Umstand \"Vorkasse\" bedingt. Ein generelles Recht auf Auslieferung von falsch bepreister Wahre kann man daraus eher nicht ziehen.
Ich würde mich auch hüten dem Laden meines Vertrauens so was aus dem Kreuz leiern zu wollen.
--- Ende Zitat ---

Ich hoffe mal sehr das es hier wirklich niemandem darum geht. Ich fand es war nur wegen der Schuppenbezeichnung und dem Bild einen Lacher wert. Wir wissen doch alle, dass man in .de die Inhaltsangabe lesen muss und das Werbebild nichts damit zutun haben muss.

Gruss Christof

Dark Warrior:

--- Zitat von: \'Winston\',index.php?page=Thread&postID=37381#post37381 ---
--- Zitat von: \'Dark Warrior\',index.php?page=Thread&postID=37356#post37356 ---Also obiges ging durch die Medien, gerade ein paar Tage ist es her. Siehe z.B. hier.
--- Ende Zitat ---
Da ging es aber um eine falsche Preis Bezeichnung, nicht um eine falsche Bebilderung. Dazu noch (wenn ich es richtig verstanden habe, bin schließlich kein Jurist) war dieser Fall durch AGB und den Umstand \"Vorkasse\" bedingt. Ein generelles Recht auf Auslieferung von falsch bepreister Wahre kann man daraus eher nicht ziehen.
Ich würde mich auch hüten dem Laden meines Vertrauens so was aus dem Kreuz leiern zu wollen.
--- Ende Zitat ---
Alles richtig was du sagst, nur ist es leider wirklich so passiert und keine \"Urbane Legende\", wie du (und ich auch bevor ich den Artikel las) gedacht hattest. Aber dann auch mal zurück zum Thema. ;)

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