Der Pub > An der Bar
ebay - Problemlösung
Hexenmeister76:
...
keckse:
Also, ich meine er kann dich wohl schlecht zur \"Nachlieferung\" zwingen als Privatverkäufer, von daher soll er das Geld nehmen und keine Mucken machen. Ist ja nicht so das es deine Absicht war und Fehler passieren eben.
Moon:
Schau mal hier. Du kannst auch als Verkäufer eine Kauf rückgängig machen.
http://pages.ebay.de/help/sell/cancel-transaction-process.html
Ich finde es auch der Hammer das einer wegen 7 Euro so ein Aufriss macht. Wenn ich bei Ebay was kaufe das Dutzendware ist (=> und das ist FoW nu mal), dann kann ich mich als Käufer doch auch auf einem normalen Weg mit dem Verkäufer einigen. Man kann sich das Leben auch schwer machen.
ICh drück Dir die Daumen das es ohne großen Stress für Dich ausgeht.
Grandmaster:
@keckse
ebay ist halt nun mal kein Kinderspielplatz (mehr, so wie vielleicht vor 5-6 Jahren mal). Dort laufen knallharte Transaktionen. Und der Status \"Privatverkäufer\" schützt vor solchen Sachen nix. Da haben sich schon viele die Finger verbrannt...tlw. zu hohen Beträgen. Wenn man von ebay keine Ahnung hat, sollte man sich beraten lassen (von jemandem, der etwas Ahnung hat) oder es meiden.
@moon
Einen bereits getätigten Kauf kannst du nicht einfach rückgängig machen. Zumindest nicht einseitig...;) Dafür müssen beide Seiten zustimmen...sowohl Käufer, als auch Verkäufer. Es gibt zwar Gründe, die aber stichfest sein müssen (Diebstahl, Zerstörung des Artikels, wobei der VK nicht dafür haftbar gemacht werden kann, etc...ein \"ich habe bei der Einstellung gepennt und Fehler gemacht\", zählt leider [oder GsD] nicht dazu). In diesem Fall muss der VK halt genau das liefern, was er ausgepriesen hat, bzw der K nach Sachlage gekauft hat. Dabei ist es sogar egal, ob die Unkosten für die Ersatzbeschaffung ins Dreistellige gehen. Das sind halt Gesetzmäßigkeiten, über deren Sinn man nachdenken kann oder nicht...es ist jedoch nunmal so...
Ich finde den Aufstand wegen der paar Kröten auch unverhältnismässig. Aber es gibt halt Leute, die darin aufgehen...
Taxman:
--- Zitat von: \'Hexenmeister76\',\'index.php?page=Thread&postID=169529#post169529 ---Bei den nächsten Auktionen bin ich vorsichtiger und gucke lieber dreimal nach bevor sie online gehen...
--- Ende Zitat ---
Hab mal unseren Rechtsanwalt angesprochen. Als Privatverkäufer muss Dir der Käufer Arglist bei der Beschreibung des Artikels nachweisen, um überhaupt irgendwelche Ansprüche durchgesetzt zu bekommen. Und das dürfte schwierig werden.
Schützt Dich natürlich nicht vor einer negativen Bewertung.
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