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ebay - Problemlösung

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Flotter_Otto:
Auf eine eventuelle Arglist kommt es hier nicht an. Der Kaufgegenstand muss nur frei von Mängeln sein, wenn das so beschrieben wurde. Anderenfalls kann der Käufer sehr wohl reklamieren.
Gruß Bernd

Black Guardian:

--- Zitat von: \'Grandmaster\',\'index.php?page=Thread&postID=169541#post169541 --- Dabei ist es sogar egal, ob die Unkosten für die Ersatzbeschaffung ins Dreistellige gehen. Das sind halt Gesetzmäßigkeiten, über deren Sinn man nachdenken kann oder nicht...es ist jedoch nunmal so...

Ich finde den Aufstand wegen der paar Kröten auch unverhältnismässig. Aber es gibt halt Leute, die darin aufgehen...
--- Ende Zitat ---
Das ist so auch nicht korrekt - BGB §439 Abs. 3 (Nacherfüllung bei Mängeln - im gegebenen Fall liegt klar ein Sachmangel vor) sagt ganz klar, das der Verkäufer dem Käufer die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern kann, \"wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist\". Existiert keine andere mögliche Art der Nacherfüllung mit verhältnismäßigen Kosten, darf der Käufer gem. §440 BGB vom Vertrag zurücktreten oder nach $441 BGB Minderung des Kaufpreises verlangen - aber eben KEINE Ersatzteilbeschaffung in dreistelliger Höhe!

keckse:
Hi, bin gespannt wie es ausgeht - wünsche gute Nerven dabei, ich bin am Kopfschüttelmodus hängengeblieben.

Goltron:

--- Zitat von: \'Grandmaster\',\'index.php?page=Thread&postID=169541#post169541 ---@keckse

ebay ist halt nun mal kein Kinderspielplatz (mehr, so wie vielleicht vor 5-6 Jahren mal). Dort laufen knallharte Transaktionen. Und der Status \"Privatverkäufer\" schützt vor solchen Sachen nix. Da haben sich schon viele die Finger verbrannt...tlw. zu hohen Beträgen. Wenn man von ebay keine Ahnung hat, sollte man sich beraten lassen (von jemandem, der etwas Ahnung hat) oder es meiden.

@moon

Einen bereits getätigten Kauf kannst du nicht einfach rückgängig machen. Zumindest nicht einseitig...;) Dafür müssen beide Seiten zustimmen...sowohl Käufer, als auch Verkäufer. Es gibt zwar Gründe, die aber stichfest sein müssen (Diebstahl, Zerstörung des Artikels, wobei der VK nicht dafür haftbar gemacht werden kann, etc...ein \"ich habe bei der Einstellung gepennt und Fehler gemacht\", zählt leider [oder GsD] nicht dazu). In diesem Fall muss der VK halt genau das liefern, was er ausgepriesen hat, bzw der K nach Sachlage gekauft hat. Dabei ist es sogar egal, ob die Unkosten für die Ersatzbeschaffung ins Dreistellige gehen. Das sind halt Gesetzmäßigkeiten, über deren Sinn man nachdenken kann oder nicht...es ist jedoch nunmal so...

Ich finde den Aufstand wegen der paar Kröten auch unverhältnismässig. Aber es gibt halt Leute, die darin aufgehen...
--- Ende Zitat ---

Ja genau. Was will der machen, dich wegen 6,56 die du ihm sogar zurückerstatten würdest verklagen? Da lach ich doch.

Ich habe letzten Montag auch 10 Artikel bei Ebay verkauft mit mini Aufwand und ohne groß irgendetwas zu beachten, hat alles gut geklappt. Jemand hat einen \"Fall\" aufgemacht weil ein Buch (warum auch immer) erst relativ spät angekommen ist aber das war´s. Geld wurde dabei durch PayPal \"eingefroren\", ich weiß dabei natürlich nicht was rausgekommen wäre wenn jemand einen Artikel tatsächlich nicht bekommt (bzw. einen ja auch verar***** könnte). Ich denke mir allerdings das wird Ebay schon einigermaßen sinnvoll lösen.

AndréM:
Via Paypal bist du als Verkäufer eh gearscht, wenn der Käufer auf Arglist setzt. Und Ebay kümmert es nicht.

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