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ebay - Problemlösung

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Jerekin:
Trotzdem unnötiger Aufwand. Es geht hier um einen reinen Akt der Nächstenliebe von Verkäuferseite. Lieferschein würde gegebenfalls auch nichts am Biastum des Verkäufers ändern. Die finden immer was. Ich würde mir da echt nicht den Arsch für aufreißen. Mögliche schlechte Bewertung hin oder her du hast dein Bestes damit getan.
Ganz ehrlich ich habe bis jetzt auf schlechte Bewertungen einen Dreck gegeben und trotzdem noch immer alles verkauft bekommen. Es gibt immer Leute die rumheulen und jeder hat ungefähr 3% Minus. Das liegt in der Natur der Sache.

Keep calm and next!

Grandmaster:

--- Zitat von: \'emigholz\',\'index.php?page=Thread&postID=169582#post169582 ---Es fängt doch schon damit an das man als Verkäufer keine schlechte Bewertung abgeben kann, weil das System es schlicht nicht zulässt. Das ist doch albern, warum kann ich wenn ich das Geld nicht bekomme und somit Zeit und Geld verloren habe keine schlechte Bewertung machen. Immerhin hält die andere Seite ihren Teil des Vertrages nicht ein. Ebay lässt nur zu das ich dann abbreche und bis dahin vergehen aber einige Wochen.
--- Ende Zitat ---
Wenn man als VK kein Geld erhält, bzw. der K nicht zahlt, dann sollte man den K verwarnen lassen. Fall öffnen und zu Ungunsten des K schließen. Solche verwarnten K kann man bei eigenen Auktionen ausschließen...und wenn die öfters gemeldet (und verwarnt) wurden, werden auch ihre accounts gesperrt. Immerhin etwas...

Und ja...es ist nervend: da sieht man eine nette Figur und...5-7€ VSK...da klicke ich dann gleich weiter, weil durch zu hohe VSK uninteressant. Warum bieten die Leute (Privatverkäufer) überhaupt PP an? Hat doch quasi fast nur Nachteile. Aber jeder wie er meint...

Grandmaster:

--- Zitat von: \'Jerekin\',\'index.php?page=Thread&postID=169600#post169600 ---Ganz ehrlich ich habe bis jetzt auf schlechte Bewertungen einen Dreck gegeben und trotzdem noch immer alles verkauft bekommen. Es gibt immer Leute die rumheulen und jeder hat ungefähr 3% Minus. Das liegt in der Natur der Sache.

--- Ende Zitat ---
Das Problem ist nicht die negative Bewertung (wie die meißten glauben), sondern die Sterne, die vom K vergeben werden. 1,2 oder 3 Sterne in einer Kategorie können Sanktionen nach sich ziehen: Wenn du im Durchschnitt bei 4,4 und niedriger landest, bekommst du Verkaufsbeschränkungen bis hin zu einer Zeitsperre bei ebay! Willkommen bei ebay...lol

Jerekin:
Gehört für mich zusammen. Wenn jemand eine negative Bewertung abgibt wird der dir wohl kaum fünf Sterne geben (eher sogar das genaue Gegenteil, du weißt wie die Menschen in solchen Fällen reagieren)

Sanktionen hatte ich trotz allem noch nicht.

Flotter_Otto:
Hi Taxman! Das ist nicht sauber argumentiert. Schnell noch eine Bedingung hinzufügen und den Sachverhalt zurecht biegen, dann klappt\'s auch mit dem Argument der Arglist.
Black Guardian hat mit seinem kurzen Exkurs ins Zivilrecht, hier Paragraph 433 BGB ff. zutreffend beschrieben, wie mit den unterschiedlichen Mängeln rechtlich zu verfahren ist.Damit sollte es dann auch mal gut sein.
Die Problematik mit Ebay ist dann schon ein neues Thema. Dazu nur soviel, vor Ebay braucht man den Kopf auch nicht in den Sand stecken.
Wichtig ist, klar und bestimmt seine Angebote zu formulieren und wenn man einen Kunden noch nicht kennt, konsequent zu bleiben. Dann kann man sich \"krumme Hunde\" ganz gut vom Hals halten.
Gruß Bernd

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