Der Pub > An der Bar
Mal eine Frage an Lehrer und andere die mir etwas zur Wahl der Klassenpflegschaft sagen können
Ursus Maior:
Frag doch mal die Schule, die werden ja froh sein so einen Brenner zu vermeiden. Das Schulgesetz äußert sich nur zur Wahl zu Schuljahresbeginn (inkl. Stellvertreter). Eine Abwahl erwähnt das Gesetz nicht: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Gesetze/SchulG_Info/Schulgesetz.pdf (§73) Generell wäre aber wohl ein gemeinsamer Entzug des Vertrauen Grund für eine Neuwahl. Was passiert, wenn er das verneint, kann ich nicht sagen.
Aquarius:
Die Beziehung Elternschaft-Kinder-Lehrer/Schule ist grundsätzlich ein Minenfeld! Was da so alles ausgelebt wird ....
Vielleicht erst innerhalb der Elternschaft die Reihen schließen und prüfen, ob tatsächlich die GROSSE Mehrheit für eine Abwahl/Neuwahl ist. Manche wollen plötzlich dann doch \"bloß keinen Ärger\" etc. Solltet Ihr wirklich geschlossen gegen den Vertreter sein, würde ich dennoch zuerst diesen mit dem Ergebnis konfrontieren und zum Rücktritt auffordern. Stimmt er zu, könntet Ihr problemlos neu wählen.
Falls er sich tatsächlich weigert, hat die Schule bzw. die Schulbehörde bestimmt einen weiterführenden Tipp. Ich bin sicher, euer Fall ist nicht einmalig und es hat entsprechende Regelungen gegeben.
Halt\' uns mal auf dem Laufenden!
Bommel:
Für eine Anwahl müsste auf jeden fall wieder eine Klassenpflegschaft einberufen werden. Der Link über das Gesetz ist sicherlich da hilfreich. Am besten kennen sich mit dem Schulgesetz immer die Direktoren aus oder die Verwaltung in Düsseldorf oder Arnsberg. Ich weiß nbict wozu Dortmund gehört. Eine Anfrage kann man im Zweifelsfall immer dort amchen.
Ursus Maior:
--- Zitat von: \'Bommel\',index.php?page=Thread&postID=68872#post68872 ---Ich weiß nicht wozu Dortmund gehört. Eine Anfrage kann man im Zweifelsfall immer dort amchen.
--- Ende Zitat ---
Arnsberg. :)
Decebalus:
Nur mal aus Interesse gefragt, ich bin in der Materie nicht drin. Ein Elternvertreter hat doch hauptsächlich Beratung- und Informationsfunktion. Also, selbst wenn er nicht abgewählt werden kann, was kann er denn ausrichten. Wenn Ihr der Lehrerin und der Direktorin mitteilt, dass er nicht mehr in Eurem Interesse spricht, dann ist er doch fast kaltgestellt. Klar ist es etwa für die Lehrerin nervig, wenn sie sich sein Geschwätz anhören muss, aber wenn sie weiß, dass er alleine steht, kann es ihr doch ziemlich egal sein.
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