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  • 18. Juli 2025 - 11:14:44
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Autor Thema: Mal eine Frage an Lehrer und andere die mir etwas zur Wahl der Klassenpflegschaft sagen können  (Gelesen 5422 mal)

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dichelus

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Wir hatten gestern unsere Wahl zur Klassenpflegschaft in der Klasse meiner Tochter.
Als wir zum Tagesordnungspunkt der Wahl kamen hat ein Vater sehr engagiert erklärt dass er dieses Amt gerne übernehmen möchte.
Nach der Wahl sein erster Schritt die Klassenlehrerin verbal sehr rüde anzugehen, er hat das ganze auch sehr schnell eskaliert bis wir anderen Eltern eingeschritten sind.

Kann mir jemand eine Info geben, ob es Mittel gibt einen Klassenelternvertreter abzuwählen?

Vor der Wahl wirkte der gute Mann sehr an konstruktiver ZUsammenarbeit als Elternvertreter interessiert, nach der Wahl war mir klar, dass ich mit meiner Stimmabgabe für den Herrn einen Fehler gemacht habe.
« Letzte Änderung: 01. Januar 1970 - 01:00:00 von 1284578292 »
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Ursus Maior

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Das ist etwas abhängig von dem Bundesland, in dem die Schule steht. In BaWü werden die Pflegschaften zu Schuljahresbeginn gewählt, in NRW ist das sogar in der Landesverfassung gewährleistet. In NRW muss die Schule auch unterstützend arbeiten. Ich würde die Möglichkeit der Abwahl oder des \"Misstrauensvotums\" im Interesse der Kinder aber erstmal mit dem Kollegium bereden, eventuell mit der betroffenen Lehrerin, wenn die Kritik Dir ungerecht erschien. Was sagt denn der gute Mann selbst zu Eurem einschreiten? Gibt es Anzeichen, dass er sich der Meinung seiner Wähler beugt? Immerhin ist er Euer Repräsentant und kein Autokrator...
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Robert E. Lee

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Frage am Rande habt ihr ihm deutlich gesagt das seine Linie nicht der euren entspricht und er sich anders verhalten soll?  Manchmal soll ja die Konfrontation mit möglichen Konsequenzen (wie der Abwahl) ausreichen.
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Schrumpfkopf

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Schule, Lehrer und Eltern ein Eiertanz bis das Kaelbchen studieren/arbeiten geht...

Grundsaetzlich: moderat auftreten und konses suchen - wenn Dich das Thema wirklich drueckt, dann such doch privat Kontakt zu dem Mann.
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Esst mehr Schwein, es schmeckt so fein.

dichelus

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Das Bundesland ist NRW.

Dem guten Mann wurde ganz klar von allen anwesenden Eltern die Meinung gesagt, zwei Leute (eine andere Muter und ich) haben ihn aufgefordert sein Amt zur Verfügung zu stellen.
Bei der ganzen entstandenen Diskussion enstand nicht der Eindruck dass ihm klar war, dass sein Auftreten unangemessen agressiv war.
Der Eindruck aller bei der Versammlung anwesenden Eltern war, dass der gute Mann einfach die Absicht hatte diese Funktion zu übernehmen um irgendwelche Machtglüste auszuleben.
Als ihm seine Vorgängerin aufzählte welche Aufgaben mit dme Amt unter anderm Verbunden sind, war sein Kommentar ob alle glauben er beziehe H4 und hätte zu viel Zeit.

Im Moment sammeln alle Eltern Informationen wie wir nun vorgehen können.
Die Wahl anfechten ist kein Thema da diese korrekt durchgeführt wurde, stellt sich also die Frage wie man eine Abwahl einleiten kann.
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Ursus Maior

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Frag doch mal die Schule, die werden ja froh sein so einen Brenner zu vermeiden. Das Schulgesetz äußert sich nur zur Wahl zu Schuljahresbeginn (inkl. Stellvertreter). Eine Abwahl erwähnt das Gesetz nicht: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Gesetze/SchulG_Info/Schulgesetz.pdf (§73) Generell wäre aber wohl ein gemeinsamer Entzug des Vertrauen Grund für eine Neuwahl. Was passiert, wenn er das verneint, kann ich nicht sagen.
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Aquarius

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Die Beziehung Elternschaft-Kinder-Lehrer/Schule ist grundsätzlich ein Minenfeld! Was da so alles ausgelebt wird ....

Vielleicht erst innerhalb der Elternschaft die Reihen schließen und prüfen, ob tatsächlich die GROSSE Mehrheit für eine Abwahl/Neuwahl ist. Manche wollen plötzlich dann doch \"bloß keinen Ärger\" etc. Solltet Ihr wirklich geschlossen gegen den Vertreter sein, würde ich dennoch zuerst diesen mit dem Ergebnis konfrontieren und zum Rücktritt auffordern. Stimmt er zu, könntet Ihr problemlos neu wählen.

Falls er sich tatsächlich weigert, hat die Schule bzw. die Schulbehörde bestimmt einen weiterführenden Tipp. Ich bin sicher, euer Fall ist nicht einmalig und es hat entsprechende Regelungen gegeben.

Halt\' uns mal auf dem Laufenden!
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Bommel

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Für eine Anwahl müsste auf jeden fall wieder eine Klassenpflegschaft einberufen werden. Der Link über das Gesetz ist sicherlich da hilfreich. Am besten kennen sich mit dem Schulgesetz immer die Direktoren aus oder die Verwaltung in Düsseldorf oder Arnsberg. Ich weiß nbict wozu Dortmund gehört. Eine Anfrage kann man im Zweifelsfall immer dort amchen.
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Ursus Maior

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Zitat von: \'Bommel\',index.php?page=Thread&postID=68872#post68872
Ich weiß nicht wozu Dortmund gehört. Eine Anfrage kann man im Zweifelsfall immer dort amchen.

Arnsberg. :)
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Decebalus

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Nur mal aus Interesse gefragt, ich bin in der Materie nicht drin. Ein Elternvertreter hat doch hauptsächlich Beratung- und Informationsfunktion. Also, selbst wenn er nicht abgewählt werden kann, was kann er denn ausrichten. Wenn Ihr der Lehrerin und der Direktorin mitteilt, dass er nicht mehr in Eurem Interesse spricht, dann ist er doch fast kaltgestellt. Klar ist es etwa für die Lehrerin nervig, wenn sie sich sein Geschwätz anhören muss, aber wenn sie weiß, dass er alleine steht, kann es ihr doch ziemlich egal sein.
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Ursus Maior

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Zumindest in NRW sind die Klassenpfegschaftsvertreter an der Themenauswahl des Unterrichts zu beteiligen. Bei den Wahlthemen und den möglichen Inhalten muss die Lehrerin also den Kerl einbinden, seine Meinung hören und zumindest so tun, als gäbe sie was drauf. Das ist etwas mehr als nervig, weil es in der Zeit außerhalb des Unterrichts geschieht (das ist das, was bei den Lehrern von außen als \"Freizeit\" gilt, in Wirklichkeit aber Arbeitszeit ohne Schüler ist). Auch Klassenfahrten zu planen fällt darunter.

Natürlich ist das nichts, das an sich elementar ist wie Notenvergabe, aber es kann sich darauf auswirken.
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Drachenklinge

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Was noch nicht als Argument auftauchte ist, ob er - unabhängig von seiner rüden Art - mit seinem Vorgehen gegen die Klassenlehrerin aus irgendeinem Grunde (inhaltlich) recht hatte. Das sollte vielleicht auch noch \"geprüft\" oder geklärt werden.

In diesem Fall müßte man ihn \"lediglich\" dazu auffordern, seine an sich inhaltlich korrekten (eben ggf.) \"Vorwürfe\" nur sachlicher und höflicher vorzutragen.

Ansonsten ist hier wohl schon das meiste gesagt worden, was ich auch sagen würde. Außerdem ... bei aller Liebe zur Demokratie ... das ist hier nur Elternpflegschaft, keine hochbezahltes Amt im öffentlichen Dienst. Sollte der Knilch wirklich so ein \"Depp\" sein, der nur die Platform für haltloses Genörgel gesucht hat, dann ist ein geschlossesens Auftreten in der Tat ganz schnell sein amtlicher Untergang. Ich kenne mich ja wirklich nicht aus, aber Elternpfelgschaft klingt wie \"Klassensprecher für Eltern\".

Noch ein Punkt, der mir eben einfällt:
man sollte auch im Hinterkopf behalten, daß seine Kinder ja wohl auch indirekt involviert sind. Nicht daß \"seine Ableger\" später nur wegen seiner Dummheit Probleme haben (Mobbing in der Klasse, denn sowas spricht sich ja auch rum, wenn dann die \"siegreichen Eltern\" über den \"Pappi von Schüler/in X\" herziehen, etc.).

naja ... es hängt wohl doch mehr dran  8|

beste Grüße
Drachenklinge
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\"Weg mit den Grollen, mehr Platz für Zwerge!\"
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=> Der WahnZinn

dichelus

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Hallo,
danke für die Antworten.

Noch etwas zu dem Vorgehen des Herren, wie geschrieben ist er unangemessen aggressive vorgegenagen, das bei einem Thema, das niemanden ausser der Lehrerin angeht.
Ich spreche einfach einem aussenstehenden (in diesem Falle einem Vater) die Koompetenz ab einer Lehrerin vorzuschreiben wie sie ihren Unterricht zu führen hat, die Dame ist zur Zeit ca. 40 Jahre Berufserfahrung.

Zu den Aufgaben der Klassenpflegschaft hat der Herr am besagten Abend erfahren, dass es auch Themen wie die Unterstüzung bei Schulveranstaltungen, Klassenfahrten etc erfordert.
Natürlich fallen Teile der Aufgaben auch während der Zeit von 8:00 16:00 Uhr an. Als ihm seine Vorgängerin das klar machte war sein Kommentar dass er so etwas nicht machen kann da er ja kein H4 beziehe.........
Mir gefällt an dieser Stelle unter anderem der Gedanke nicht, dass eine Klassenfahrt wegen mangelnder Mitarbeit des Herren ausfallen kann. In diesem Falle hat meine Tochter dann direkt unter diesem Vorgehen zu leiden hat.

Letztendlich wirkt das ganze Vorgehen auf alle anwesenden Eltern so, als sei die Absicht nur der Lehrerin (mit der sowohl er, als auch seine Frau nicht zurecht kommen) eins auszuwischen.
Nun habe ich gestern die Info bekommen, dass die Familie in naher Zeit wegziehen wird, dies bestätigt dann die Annahme oben.
Aber die Abwahl werden wir Eltern, die an dem Abend vor Ort waren,  wohl einleiten.
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