Ich hab mal meine Freundin, die auf Vertragsrecht spezialisiert ist (und auch schon mit KS zu tun hatte) gefragt, ihr Statement dazu war: Ein Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, denn es ist nicht möglich ohne Vertragstitel auf legale weise von jemand anderem Geld zu bekommen (Ich beziehe mich der Einfachheit halber auf europĂ€isches und nordamerikanisches Recht) Auch eine Schenkung ist ein Vertrag. KS ist rerchtlich ziemlich kompliziert - grundsĂ€tzlich entsteht bei Nutzung der KS Plattform ein Vertrag zwischen - ich sag mal Zahlendem und der Firma, die um Geld wirbt. KS stellt dafĂŒr die AGBs zur VerfĂŒgung.
Das ist nun insofern kompliziert, als daraus einerseits oft ein Vertrag nach internationalem Recht resultiert (wenn Backer und Produktionsfirma in untersdhiedlichen LÀndern daheim sind) und zweitens, sofern es sich bei den Backern um Privatpersonen handelt (meist der Fall) diese AGB eventuell noch durch nationales Recht modifiziert werden können.
Auf unser Hobby bezogen entstehen bei KS vor allem 3 Arten von VertrÀgen.
o) Schenkung - das klassische Pledge Level von 1 - 5 $ - man bekommt dafĂŒr eine art HĂ€ndedruck (wird erwĂ€hnt etc.) Aber ansonsten ist es grundsĂ€tzlich eine Schenkung, allerdings mit Auflage. Das Geld muĂ fĂŒr den beworbenen Zweck verwendet werden, ansonsten kann ich die Schenkung wiederrufen und im Extremfall hat sich die Firma sogar der TĂ€uschung schuldig gemacht (Wenn sie das Geld absichtlich fĂŒr etwas nicht KS bezogenes einsetzt)
o) Kaufvertrag In punkto der geplanten Produkte entsteht mit den Backern, die das erforderliche Pledge Level bezahlt haben ein Kaufvertrag. Den hat die Firma zu erfĂŒllen und kann bei NichterfĂŒllung vom Backer in Verzug gesetzt werden wodurch er dann die Möglichkeit erhĂ€lt seine Waren einzuklagen, eine gleichwertige Alternative zu bekommen oder sein Geld zurĂŒckzuerhalten. (Hier wirds dann kompliziert, weil sowas in jedem Staat etwas anders gehandhabt wird - internationaler Kaufvertrag)
o) Darlehen mit Auflage - das kommt meistens bei den Stretchgoals zustande. Auch hier ist die Firma verpflichtet die Ware zu liefern, wenn die Finanzierung zustande kommt. Wenn nicht, hat der Backer allerdings Pech gehabt, da die Firma nur Leistungspflichtig wird, wenn das Stretchgoal zustandekommt.
Seine Rechte einzufordern, ist zwar bei einem KS immer problematisch, denn erstens steht in den KS AGB, daĂ sich der Veranstalter nur \"redlich bemĂŒhen muĂ\" seinen Pflichten nachzukommen (was eine ziemliche Grauzone beeinhaltet). Prodos könnte z.B. argumantieren, sie mĂŒssen die HĂ€ndler zuerst beliefern um genug Geld zu lukrieren u. die Ware fĂŒr die Backer zur VerfĂŒgung zu stellen (aufgrund einer unverschuldeten Verzögerung) und auĂerdem steht in den KS AGB, daĂ die Termine nicht bindend sind, also juristisch wird man Prodos zum momentanen Zeitpunkt kaum etwas anhaben können, zudem geht ein erfolgreicher KS, der an der Produktion scheitert sowieso meistens mit einer Insolvenz Hand in Hand, was dann alle rechtlichen AnsprĂŒche ins Reich der Theorie befördert (an Nackerten kann man net ausziehn - wie man bei uns so schön sagt) aber, das heiĂt noch lange nicht, daĂ die Firma mit meinem Geld machen kann was sie will, weil ich es ihr geschenkt habe. Eine Firma handelt sich bei einem erfolgreichen KS eine Menge rechtlicher Pflichten ein und auch wenn diese juristisch oft nur schwer einzufordern sind, ergibt sich daraus eine starke ethische Verpflichtung mit dementsprechenden Konsequenzen bei Nichteinhaltung, das ist dann nĂ€mlich kein Kavaliersdelikt.
Hoffe das bringt ein bisschen mehr Klarheit in die ganze Kickstartergeschichte. Allerdings noch eine Anmerkung meiner freundin - man muà sich im Streitfall jeden KS genau ansehen, da können nÀmlich alle möglichen Vertragsarten entstehen - das oben sind nur die hÀufigsten Varianten, wenn etwas physisch hergestellt wird. bei Computerspielen sÀhe es dann schon wieder anders aus
