Der Pub > An der Bar
Neues Jugendschutzgesetz für Webseiten
Decebalus:
--- Zitat von: \'Frank\',index.php?page=Thread&postID=73809#post73809 ---Bisher ging ich selbst immer davon aus, dass Abmahnanwälte z.B. ein Unternehmen als Mandanten benötigen, um gegen andere Unternehmen \"aktiv\" zu werden. Irgendwie muss ja ein \"berechtigtes Intertesse\" des Klägers konstruiert werden. In diesem Fall ist es einfacher. Jeder \"Abmahngeier\" welcher Kinder hat, könnte IN DER THEORIE ab dem 1. 1.2011 mit Bezug auf die geänderte Gesetzeslage (-> Jugendschutz!) \"aktiv\" werden.
--- Ende Zitat ---
Nein. Das ist doch eine Strafsache (oder vielleicht sogar nur Ordnungswidrigkeit). Ich kann doch auch als Autofahrer keine Fußgänger, die bei Rot über die Ampel gehen, abmahnen lassen, weil ich betroffen bin. Ich kann höchstens eine Anzeige erstatten - daran verdiene ich (oder ein Anwalt) aber nichts. Abmahnung gibt es hauptsächlich bei Wettbewerbs- oder Urheberrechtsverstössen. Das ist hier nicht gegeben.
Übrigens, wenn ich als Vater abmahnen könnte, dann wäre als erstes mal meine Videothek dran, die DVDs mit abgesägten Fingern neben Walt Disney im Neuheitenregal hat (denn: FSK 18 ist nicht das gleiche wie indiziert).
Ursus Maior:
Nicht nur abgetrennte Körperteile. Auch die \"Erotik\"-Abteilung ist oftmals nicht wirklich blickdicht. Mich wundert\'s, dass dort scheinbar selten was geschieht.
Poliorketes:
Wo seht ihr überhaupt ein Problem? Es geht um eine Kennzeichnung, die dann ungefähr genauso wirksam ist wie der Hinweis auf die Altersfreigabe im Fernsehen. Ich halte sowas für durchaus vernünftig, wenn auch inkonsequent - denn dann müßte vor jeden 2. Parfumwerbespot eine ähnliche Warnung kommen.
Wenn jede Webseite mit einem realistischen Altersfreigabetag gekennzeichnet wird und wenn Browser eine Kindersicherung haben, die darauf reagiert und wenn Eltern dafür sorgen, daß die Browser ihrer Kinder so eingestellt sind, daß die Kindersicherung aktiv ist, dann macht so etwas Sinn. Daß die meisten Kinder und Jugendlichen besser wissen, wie man eine Kindersicherung umgeht als ihre Eltern hinbekommen, diese einzuschalten ist etwas anderes. Ich habe als 1jähriger auch den \'Wendekreis des Krebses\' aus dem obersten Bücherregal meiner Eltern geholt (Das Buch war doof und unverständlich, aber indiziert). Was ich meine ist, daß diejenigen, die so eine Warnung nicht interessiert, darüber hinweglesen, genauso wie die Mutter bei Saturn. die ihrem 12jährigen den neuesten USK18-Splattershooter kauft, obwohl die Kasiererin sie auf die USK hinweist. Aber es gibt Leute, die sich an solchen Hinweisen orientieren.
Was mir total auf die Nerven geht sind die mimosenhaften Reaktionen der bei Heise erwähnten Blogger. Die könnten genauso mit einem T-Shirt rumlaufen auf dem steht \'freie Kinderpornos für alle!\'
Dahark:
Interessanter Artikel zu dem Thema, dessen Grundauffassung ich erstmal so Teile:
http://blog.beck.de/2010/11/30/jugendmedienstaatsvertrag-und-altersfreigabe-im-internet
Thorulf:
Guter Mann. Gibt\'s eben auch unter Juristen. Das Problem mit handwerklich unausgegorenen Gesetzen haben wir ja auch nicht zum ersten Mal. Man fragt sich, was all die Juristen in unserer Politik den ganzen Tag treiben, oder womit sie sich die Studienzeit TATSÄCHLICH vertrieben haben.
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