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Autor Thema: ebay - Problemlösung  (Gelesen 5245 mal)

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Flotter_Otto

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ebay - Problemlösung
« Antwort #30 am: 14. Juli 2014 - 21:50:22 »

Auf eine eventuelle Arglist kommt es hier nicht an. Der Kaufgegenstand muss nur frei von Mängeln sein, wenn das so beschrieben wurde. Anderenfalls kann der Käufer sehr wohl reklamieren.
Gruß Bernd
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Black Guardian

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ebay - Problemlösung
« Antwort #31 am: 14. Juli 2014 - 22:08:57 »

Zitat von: \'Grandmaster\',\'index.php?page=Thread&postID=169541#post169541
Dabei ist es sogar egal, ob die Unkosten für die Ersatzbeschaffung ins Dreistellige gehen. Das sind halt Gesetzmäßigkeiten, über deren Sinn man nachdenken kann oder nicht...es ist jedoch nunmal so...

Ich finde den Aufstand wegen der paar Kröten auch unverhältnismässig. Aber es gibt halt Leute, die darin aufgehen...
Das ist so auch nicht korrekt - BGB §439 Abs. 3 (Nacherfüllung bei Mängeln - im gegebenen Fall liegt klar ein Sachmangel vor) sagt ganz klar, das der Verkäufer dem Käufer die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern kann, \"wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist\". Existiert keine andere mögliche Art der Nacherfüllung mit verhältnismäßigen Kosten, darf der Käufer gem. §440 BGB vom Vertrag zurücktreten oder nach $441 BGB Minderung des Kaufpreises verlangen - aber eben KEINE Ersatzteilbeschaffung in dreistelliger Höhe!

keckse

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ebay - Problemlösung
« Antwort #32 am: 14. Juli 2014 - 22:15:44 »

Hi, bin gespannt wie es ausgeht - wünsche gute Nerven dabei, ich bin am Kopfschüttelmodus hängengeblieben.
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Goltron

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ebay - Problemlösung
« Antwort #33 am: 14. Juli 2014 - 22:47:01 »

Zitat von: \'Grandmaster\',\'index.php?page=Thread&postID=169541#post169541
@keckse

ebay ist halt nun mal kein Kinderspielplatz (mehr, so wie vielleicht vor 5-6 Jahren mal). Dort laufen knallharte Transaktionen. Und der Status \"Privatverkäufer\" schützt vor solchen Sachen nix. Da haben sich schon viele die Finger verbrannt...tlw. zu hohen Beträgen. Wenn man von ebay keine Ahnung hat, sollte man sich beraten lassen (von jemandem, der etwas Ahnung hat) oder es meiden.

@moon

Einen bereits getätigten Kauf kannst du nicht einfach rückgängig machen. Zumindest nicht einseitig...;) Dafür müssen beide Seiten zustimmen...sowohl Käufer, als auch Verkäufer. Es gibt zwar Gründe, die aber stichfest sein müssen (Diebstahl, Zerstörung des Artikels, wobei der VK nicht dafür haftbar gemacht werden kann, etc...ein \"ich habe bei der Einstellung gepennt und Fehler gemacht\", zählt leider [oder GsD] nicht dazu). In diesem Fall muss der VK halt genau das liefern, was er ausgepriesen hat, bzw der K nach Sachlage gekauft hat. Dabei ist es sogar egal, ob die Unkosten für die Ersatzbeschaffung ins Dreistellige gehen. Das sind halt Gesetzmäßigkeiten, über deren Sinn man nachdenken kann oder nicht...es ist jedoch nunmal so...

Ich finde den Aufstand wegen der paar Kröten auch unverhältnismässig. Aber es gibt halt Leute, die darin aufgehen...

Ja genau. Was will der machen, dich wegen 6,56 die du ihm sogar zurückerstatten würdest verklagen? Da lach ich doch.

Ich habe letzten Montag auch 10 Artikel bei Ebay verkauft mit mini Aufwand und ohne groß irgendetwas zu beachten, hat alles gut geklappt. Jemand hat einen \"Fall\" aufgemacht weil ein Buch (warum auch immer) erst relativ spät angekommen ist aber das war´s. Geld wurde dabei durch PayPal \"eingefroren\", ich weiß dabei natürlich nicht was rausgekommen wäre wenn jemand einen Artikel tatsächlich nicht bekommt (bzw. einen ja auch verar***** könnte). Ich denke mir allerdings das wird Ebay schon einigermaßen sinnvoll lösen.
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AndréM

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ebay - Problemlösung
« Antwort #34 am: 15. Juli 2014 - 01:13:20 »

Via Paypal bist du als Verkäufer eh gearscht, wenn der Käufer auf Arglist setzt. Und Ebay kümmert es nicht.
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Grandmaster

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ebay - Problemlösung
« Antwort #35 am: 15. Juli 2014 - 02:07:53 »

Zitat von: \'Goltron\',\'index.php?page=Thread&postID=169560#post169560
Ja genau. Was will der machen, dich wegen 6,56 die du ihm sogar zurückerstatten würdest verklagen? Da lach ich doch.
Ich bin relativ kulant, aber ich wüsste, was ich machen würde, wenn mir einer blöd kommt. Auch wenn es nur um ~10€ oder weniger geht. Der Ton macht die Musik.
Zitat von: \'Goltron\',\'index.php?page=Thread&postID=169560#post169560
Ich habe letzten Montag auch 10 Artikel bei Ebay verkauft mit mini Aufwand und ohne groß irgendetwas zu beachten, hat alles gut geklappt. Jemand hat einen \"Fall\" aufgemacht weil ein Buch (warum auch immer) erst relativ spät angekommen ist aber das war´s. Geld wurde dabei durch PayPal \"eingefroren\", ich weiß dabei natürlich nicht was rausgekommen wäre wenn jemand einen Artikel tatsächlich nicht bekommt (bzw. einen ja auch verar***** könnte). Ich denke mir allerdings das wird Ebay schon einigermaßen sinnvoll lösen.
Einen Fall aufmachen, weil ein Buch sehr spät angekommen ist? was ist das denn? Aber ja...ebay (oder besser das VK freundliche PP) wird das lösen...sicher bin...^^
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emigholz

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ebay - Problemlösung
« Antwort #36 am: 15. Juli 2014 - 07:22:53 »

Also ich hatte in den letzten Jahren sehr viel versteigert bei Ebay. Ein Fall der mir bis heute aufstößt war jemand der ausdrücklich Versand als Päckchen wollte um sich Geld zu sparen und direkt am Tag nachdem ich die Versandbestätigung bei Ebay machte einen Fall öffnete das er den Artikel nicht erhalten hat. Ich wurde direkt als Betrüger beschimpft und Ebay entschied trotz einscannen der Belege mit Datum und Uhrzeit und trotz seiner Aussage das der Artikel auch nicht ankommen wird und ich im gleichen Zeitraum über 200 Auktionen mit positiver Bewertung hatte, das der Käufer recht haben muss. Da ich kein paypal anbot entschied Ebay das er auch kein Anrecht auf Erstattung habe ich aber trotzdem die schlechten Bewertungen von ihm stehen habe obwohl diese sowohl Beleidigungen als auch Verleumdung enthielten. Ich bekam damals sogar schriftlich vom Käufer das er nicht möchte das ein Nachforschungsantrag gestellt wird, was ich als Beweis sah das er den Artikel sehr wohl bekam (sich bei Päckchen aber leider ja nicht nachweisen lies), aber auch diese Schreiben interessierten Ebay nicht. Seitdem halte ich mich so gut es geht von Ebay fern. Und ich war froh kein Paypal angeboten zu haben sonst wäre die Kohle obendrein futsch gewesen.
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keckse

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ebay - Problemlösung
« Antwort #37 am: 15. Juli 2014 - 07:40:30 »

SO eine Geschichte habe ich auch im direkten Umfeld - da kann man nur sagen \"Ebay ist halt so\". Wobei Paypal da noch schlimmer ist - 110% zugunsten der Käuferentschieden ... was mir bei Ebay aufstößt sind aber eher die Tendenzen die Artikel selber hochzubieten (Frage: warum nicht gleich höheren Startpreis oder Mindestpreis) und die dank Paypal usw ausgelöste Tendenz jeden Furz für 6,99 zu versenden. Ich habe mehr wie 1x schon ne Einzelmini gesehen die dann aber einfach zu teuer war dank 5 EUro zu viel Porto (auch wenn man als Käufer genügend supergute Bewertungen hat sind manche Verkäufer da nicht verhandlungsbereit - was ich nachdem was ich hier so lese zwar teilweise verstehe aberEInzelfallentscheidungen sollten ja im Rahmen des Möglichen sein.).
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Graf Gaspard de Valois

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ebay - Problemlösung
« Antwort #38 am: 15. Juli 2014 - 08:27:38 »

Das ist mir als Käufer auch schon so gegangen! Ware bezahlt und nichts erhalten! Da kein PayPal, keine Chance das Geld zurückzubekommen!
Das war es dann! :(  
Ich muß aber auch sagen das die meisten Transaktionen völlig problemlos über die Bühne gehen!
Als Verkäufer versende ich nur noch per versichertem DHL-Paket wem das nicht paßt, muß nicht mitbieten!
Als Käufer zahle ich lieber etwas mehr und nehme ebenfalls lieber das DHL-Paket!
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Taxman

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« Antwort #39 am: 15. Juli 2014 - 08:51:15 »

Zitat von: \'Flotter_Otto\',\'index.php?page=Thread&postID=169551#post169551
Auf eine eventuelle Arglist kommt es hier nicht an. Der Kaufgegenstand muss nur frei von Mängeln sein, wenn das so beschrieben wurde. Anderenfalls kann der Käufer sehr wohl reklamieren.
Gruß Bernd
Genau das kann man als Privatverkäufer ausschließen. Muss halt nur in der Auktion mit drinstehen. Und dann bleibt es bei der nachzuweisenden Arglist.
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Hexenmeister76

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ebay - Problemlösung
« Antwort #40 am: 15. Juli 2014 - 09:23:53 »

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keckse

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« Antwort #41 am: 15. Juli 2014 - 09:39:31 »

Ja auf Ebay gibt es weniger und weniger Manieren oder gentlemen agreement, alles in Allem keine gute Entwicklung Von den Gebühren mal abgesehen
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Hexenmeister76

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« Antwort #42 am: 15. Juli 2014 - 09:46:48 »

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« Letzte Änderung: 01. Januar 1970 - 01:00:00 von 1410429224 »
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emigholz

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« Antwort #43 am: 15. Juli 2014 - 09:52:49 »

Es fängt doch schon damit an das man als Verkäufer keine schlechte Bewertung abgeben kann, weil das System es schlicht nicht zulässt. Das ist doch albern, warum kann ich wenn ich das Geld nicht bekomme und somit Zeit und Geld verloren habe keine schlechte Bewertung machen. Immerhin hält die andere Seite ihren Teil des Vertrages nicht ein. Ebay lässt nur zu das ich dann abbreche und bis dahin vergehen aber einige Wochen.
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Hexenmeister76

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« Antwort #44 am: 15. Juli 2014 - 09:54:56 »

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