@ WCT der Hinweis war zwar nicht exolizit an Dich gerichtet, aber:
Wie dispektierlich hier und anderswo tlw. über die Entscheidung des souveränen Staatsvolks von GB und NI gesprochen wird, macht mich wütend
souveränes Staatsvolk ist nicht die korrekte Bezeichnung.
Was den anderen Unsinn bertifft:
Das Parlament besteht aus Unterhaus, Oberhaus und dem König. Und es ist der Souverän. Nicht der König allein und auch nicht das Volk.
Das UK hat eine Verfassung - eine Verfassung muß nicht die Form eines Dokuments haben, auf dem Verfassung steht. Sie muß nicht einmal schriftlich sein. IM UK ist sie das teilweise nicht, teilweise in Form von Verfassungsgesetzen sehr wohl.
Dazu ergänzend, die österreichische Verfassung enthält 7 sogenannte Grundprinzipien, die das Fundament der Verfassung bilden. Sie sind besonders geschützt und können nicht allein durch die übliche 2/3 Mehrheit vom Parlament geändert werden, sondern bedürfen für eine Änderung darüberhinaus zusätzlich eine Volksabstimmung. Keines dieser Prinzipien ist in der Verfassung (oder in einem anderen öffentlichen Dokument) formuliert und niedergeschrieben, sondern sie werden aus dem Staatsgrundgesetz abgeleitet. Nicht nur wenn wo Verfassung draufsteht, ist auch Verfassung drin.
Weiteres basieren alle Europäischen Demokratien auf dem Modell der repräsentativen Demokratie auf der Basis des freien Mandats. Im Klartext: Das Voilk wird durch gewählte Mandatare vertreten, die gemäß ihrem Gewissen im bestmöglichen Sinne für das Land abstimmen. Im Gegensatz zu einer Räterepublik wo die Mandatare gemäß dem Auftrag ihres Wahlkreises und ungeachtet ihrer persönlichen Meinung stimmen müssen, kann der freie Mandatar legitimerweise auch anders stimmen, wenn er das für die bessere Wahl hält. Gemäß seinem Eid, ist er sogar dazu verpflichtet.
Da ich mein Iusstudium nicht ganz beendet habe, glaubst Du vielleicht mir nicht, aber vielleicht überzeugt dich das:
Günther Doeker-Mach: Das politische System Grossbritanniens Wissenschaftlicher Autoren-Verlag Berlin 1982, s.63
\"In der wissenschaftlichen Literatur zum britischen Regierungssystem wird vielfach festgestellt, dass es eine geschriebene britische Verfassung nicht gebe. Wenn man davon ausgeht, dass eine Verfassung ein zusammenhängendes und kompaktes Dokument im Sinne kontinentaleuropäischer Verfassungstheorie und -praxis ist - wie etwa das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland oder die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika - dann ist diese Feststellung zutreffend. Geht man hingegen davon aus, dass eine Verfassung ein System fundamentaler Prinzipien und Regeln darstellt, aufgrund dessen politisch-autoritative Entscheidungen und Werturteile getroffen werden, so kann man sehr wohl von einer britischen Verfassung sprechen, welche darüber hinaus in Gesetzen .und anderen verfassungsrechtlichen Dokumenten festgeschrieben wurde. Insoweit existiert auch eine geschriebene britische Verfassung, selbst wenn ein zusammenhängendes und alles erfassendes Dokument nicht vorhanden ist.
Die den britischen politischen Entscheidungsprozeß fundamental tragenden verfassungsrechtlichen und -politischen Prinzipien lassen sich in sechs Grund normen zusammenfassen:
(1) Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, wie die verfassungs- und völkerrechtliche Bezeichnung des Inselreiches lautet, ist eine konstitutionelle Monarchie.
(2) Die Staatsorganisation ist als zentraler Einheitsstaat konzipiert. (seit 1998/99 nur noch bedingt)
(3) Der politische Entscheidungsprozeß wird durch die Grundnorm der parlamentarisch-repräsentativen Demokratie bestimmt.
(4) Die rechtliche und politische Souveränität bzw. die Kompetenz-Kompetenz liegt allein beim britischen Parlament, das aus dem Oberhaus, dem Unterhaus und dem König besteht.
(5) Politische Wertentscheidungen sind nach dem Grundsatz der rule of law (Herrschaft des Rechts), eine der Rechtsstaatlichkeit nicht notwendigerweise identische, wenn auch der modernen Auffassung entsprechende Grundnorm, zu treffen.
(6) Der in vielen Verfassungen niedergelegte Grundsatz der Gewaltenteilung zwischen Exekutive, Legislative und Judikative existiert nur in Hinblick zwischen Exekutive, Legislative und Judikative, welche unabhängige richterliche Funktion ausübt.
Die als Grundnorm zu bezeichnenden Verfassungsprinzipien sind nicht in einem zusammenhängenden Dokument feststellbar. Sie müssen vielmehr in verschiedenen Quellen der britischen Verfassung festgestellt und identifiziert werden. Diese Quellen sind folgende:
(a) das sog. common law (Gewohnheitsrecht),
(b) historische Verfassungsdokumente
(c) vom Parlament verabschiedete Gesetze und Verordnungen,
(d) das case law (vom Gericht erlassene Entscheidungen),
(e) parlamentarische Verfahrensweisen und Gewohnheiten (z.B. Geschäftsordnungen etc.),
(f) verfassungspolitische Verfahrens- und Verhaltensregeln (constitutional conventions).\"