Der Pub > An der Bar

Neues Jugendschutzgesetz für Webseiten

<< < (4/9) > >>

Wraith:
Die klassische Abmahnung an sich, basiert schon auf dem Wettbewerbsrecht, das ist richtig. D.h. bei einem Vergehen, welcher Art auch immer tritt eine Konkurrenzfirma auf die einem Anwalt den Fall übergibt weil der Mitbewerber XY in seinem Impressum oder seiner AGB etwas falsch gemacht. Mittlerweile kein großes Geheimnis mehr ist aber, das sich diese spezialisierten Anwälte auch oft schnell einer neu gegründeten Firma (z.B. von der eigenen Frau, Vetter, Kumpel etc) als Mandant für diese Abmahnaktionen bedient haben um die Form zu wahren, es gilt ja immerhin immer gewisse Interessen zu vertreten.
Bei typischen Foren und Communities wird dieses Verfahren wettbewerbsbezogen natürlich nicht laufen, aber der Fokus der ganzen Sache liegt ja dann auch weniger auf dem Wettbewerbsrecht als auf der \"staatsanwaltlichen\" Seite. Keine Ahnung wie das laufen wird, ich rechne aber fest damit, dass Community Projekte, Blogs etc. definitiv in irgendeiner Form zur Zielscheibe werden, weil hier ja quasi Unmengen von potentiell jugendgefährdenden Aussagen und Inhalten enthalten sein können. Das bleibt sehr spannend. Eine Spannung auf die ich aber gut verzichten könnte.

Frank:
Hallo,

hier ist noch ein  anderer Link zu diesem Thema, welcher aber von der Tendenz her leider in die gleiche Richtung geht.

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,732238,00.html

Gruss

Frank

Robert E. Lee:

--- Zitat ---Hierbei wird von einem Haufen Nadelstreifen tragender Trickbetrüger, im Volksmund Politiker genannt, in perfidester Art und Weise der Absatz zwei des Grundgesetzes gegen den Inhalt des Absatz eins gekehrt. Da steht:

--- Ende Zitat ---
Schranken und \"Schranken Schranken\" haben nur nichts mit Trickbetrug am Hut sondern sind durchaus sinnvoll... besser erstmal abwarten wie das ganze ausgelegt wird und dann meckern  ;)  .

Bei ganzen Juristenliebe hier bekommt man ja richtig Angst vor der Praxis  :D  .

Tankred:
Die Sache sehe ich genau wie Wraith als äußerst kritisch an. Ich hoffe allerdings, dass NRW nicht ratifiziert und der Vertrag so nicht zu Stande kommt. Eine pauschale Angabe von 18+ würde nämlich nicht reichen. Das ist ein Megabock, den unsere Volksvertreter da schießen wollen.

Thorulf:
Trickbetrug ist in der Regel etwas verstecktes. Richtig. Unsere Politiker machen die Klientelpolitik mittlerweile sehr offen. Und, um nicht falsch verstanden zu werden: Ich habe drei Anwälte im Freundeskreis, verkehre nach wie vor mit ihnen, und einige der abfälligsten Äusserungen, die ich über Anwälte gehört habe, kommen von eben diesen.

In einer Hinsicht gebe ich allerdings Dir, lieber Robert E., Recht: Was tatsächlich in der Rechtspraxis aus der Ankündigung wird, steht auf einem ganz anderen Blatt. Ich fürchte auch eher die Reaktion all jener, die sich nicht an den Karren fahren lassen wollen und die nun an sich sehr gute und schöne Webinhalte von ihren Seiten nehmen, oder diese ganz schließen.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln